Eltern ließen Dreijährige in Keller sterben: Lebenlange Haft

Eltern ließen Dreijährige in Keller sterben: Lebenlange Haft
Die Chatnachrichten vor dem Tod des Kleinkindes lesen sich grauenhaft: Die Eltern wollten angeblich Willen ihrer Tochter brechen, die Kleine erstickte qualvoll. Die Eltern wurden dafür nun verurteilt.

Der Fall sorgte in ganz Deutschland für Entsetzen: Sechs Tage lang war die kleine Lea im Keller eines Mehrfamilienhauses in Dinslaken eingesperrt gewesen, gefesselt mit Klebeband an einen Stuhl. Die Eltern hatten sie dort angebunden, ihr auch immer wieder Mund und Nase zugeklebt. Lea war drei Jahre alt und erlitt unvorstellbare Qualen - am Ende erstickte sie.

Ihre Eltern standen für ihre Taten nun vor Gericht. Das war davon überzeugt, dass sie ihre Tochter grausam und aus niederen Beweggründen getötet haben. 25 Jahre Haft setzte es dafür: „Die Tat ist besonders schrecklich, deshalb kam nur die Höchststrafe in Frage.“

Schockierende Chats

Staatsanwältin Jill McCuller sagte, die Angeklagten hätten ihre Tochter gehasst, seien menschenverachtend mit ihr umgegangen. "Die getötete Lea hatte Speisebrei bis in jedes Lungenbläschen! Das Opfer hatte mehrfach unbändige Todesangst.

Vater Sascha W. (40) und Mutter Maja (40), die vor dem Tod ihrer Tochter Chatnachrichten darüber austauschten, wie sie die Kleine quälen wollten, nahmen das Urteil regungslos auf. Laut Urteil des Duisburger Schwurgerichts wollten die  Angeklagten "den Willen ihrer Tochter brechen" und nahmen "ihren Tod billigend in Kauf". Richter Mario Plein sprach von einem "schrecklichen Leidensweg" des Kindes, die Urteile lauten auf gemeinschaftlichen Mord.

Leiche des Mädchens in Kanal versenkt

Die Staatsanwältin verlas in ihrem Plädoyer die schockierende Chats der Eltern: „Die dumme Kackbratze nimmt uns Zeit. Sie macht mich wütend, hat alles kaputt gemacht. Ich kann sie nicht mehr ertragen.“

Der Vater hatte die Leiche seiner Tochter in einem Kanal bei Oberhausen versenkt, wo sie später von Tauchern geborgen wurde, und sich danach der Polizei gestellt. Neben der lebenslangen Haftstrafe stellten die Richter auch die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist damit praktisch ausgeschlossen. Die Angeklagten schwiegen zu den Vorwürfen.

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