Haftbefehl nach Tod eines in Keller gesperrten Kindes in Deutschland

Haftbefehl nach Tod eines in Keller gesperrten Kindes in Deutschland
Vater meldete sich bei Polizei und gab an, seine tote Tochter in Kanal geworfen zu haben - Mordkommission ermittelt.

Nach dem Tod eines dreijährigen Kindes in Dinslaken im Rheinland in Deutschland sitzt der Vater wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung mit Todesfolge in Untersuchungshaft. Das teilten die Polizei Duisburg und die Staatsanwaltschaft Duisburg am Sonntag mit. Der 40-Jährige soll das Kind nach Angaben der Ermittler zur Strafe in einen Keller gesperrt und als es gestorben war im Rhein-Herne-Kanal versenkt haben.

Laut Mitteilung hatte sich der Mann am Freitag bei der Polizei in Dinslaken gemeldet. Er gab an, dass seine Tochter ums Leben gekommen sei und er sie mit Gewichten beschwert im Kanal versenkt habe. Eine Mordkommission ermittelt derzeit die Hintergründe, vernimmt Zeugen und wertet die Spuren aus.

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Laut den ersten Erkenntnissen soll der Deutsche seine Tochter - möglicherweise als Erziehungsmaßnahme - für ein paar Tage im Keller eines Mehrfamilienhauses eingesperrt haben. Er soll sie mit Essen und Trinken versorgt und auch immer wieder nach ihr geschaut haben. Am 1. Oktober aber soll er das Mädchen tot im Keller gefunden haben. Noch am gleichen Tag soll er den Körper dann am Abend oder in der Nacht mit Gewichten beschwert im Kanal bei Oberhausen versenkt haben.

Die Obduktion ergab, dass das Kind an erbrochenem Speisebrei gestorben war. Verletzungen hatte das Kind nicht. Der Vater äußert sich bisher laut Mitteilung nicht weiter gegenüber den Ermittlern.

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