Italien will härter gegen Klimaaktivisten vorgehen

Klima-Kleber der Letzten Generation protestieren am WienerPraterstern
Die Opposition beklagt "Anti Gandhi"-Vorschrift und warnt vor Einschränkungen beim Demonstrationsrecht.

Die italienische Regierung will im Parlament eine Maßnahme durchsetzen, mit dem Straßenblockaden stärker bestraft werden können. Die Maßnahme, die in Artikel 11 des Sicherheitsgesetzes enthalten ist, das derzeit im Ausschuss der Abgeordnetenkammer diskutiert wird, sieht eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Monat für jeden vor, der allein eine Straße blockiert, und von sechs Monaten bis zu zwei Jahren, wenn die Straftat von mehreren Personen gemeinsam begangen wird.

Bei solchen Fällen ist derzeit nur eine Geldstrafe von 1.000 bis 4.000 Euro vorgesehen. Die Opposition im italienischen Parlament hat diese Maßnahme bereits als "Anti Gandhi"-Vorschrift betitelt. Sie beklagt, dass sie das Demonstrationsrecht in Italien schwer beeinträchtige.

"Das sind gefährliche Vorschriften, die dazu führen könnten, dass sogar Schüler, die eine Sitzblockade vor einer Schule organisieren, für bis zu zwei Jahre ins Gefängnis kommen. Die Einschüchterungsabsicht und der Wunsch der Rechtsregierung, auch absolut friedliche Proteste einzuschränken, ist offensichtlich", kritisierte der oppositionelle Fünf -Sterne-Abgeordnete und Ex-Staatsanwalt Federico Cafiero De Raho. Devis Dori, Vorsitzender der oppositionellen Linkspartei AVS (Alleanza Verdi e Sinistra), warnte vor Verhaftungen von Demonstranten, die Straßenblockaden mit passivem Widerstand durchführen.

 "Das ist eine Torheit, die das Demonstrationsrecht beeinträchtigt. In Italien ist Gewaltlosigkeit jetzt schon ein Verbrechen", so Dori.

Maßnahme gegen Protestaktionen von Klimaaktivisten 

Mit der Maßnahme will die Rechtsregierung von Premierministerin Giorgia Meloni unter anderem auf Protestaktionen von Klimaaktivisten reagieren. Diese hatten in den vergangenen Monaten wiederholt Proteste auf stark befahrenen Verkehrsachsen organisiert, was zum Zusammenbruch des Verkehrs geführt hatte.

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