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Hitze: In Dresden gilt jetzt ein Wasserentnahmeverbot

Wegen extremer Niedrigwasserstände in Bächen und Flüssen darf bis Ende Oktober kein Wasser aus oberirdischen Gewässern entnommen werden.
Hitze in Berlin

Zusammenfassung

  • Die Stadt Dresden hat wegen Hitze, Trockenheit und Niedrigwasser seit Mittwoch ein Wasserentnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern bis vorerst Ende Oktober verhängt.
  • Das Verbot gilt für große Flüsse wie Weißeritz und Prießnitz ebenso wie für kleinere Bäche und untersagt auch das Schöpfen mit Handgefäßen zum Schutz des Naturhaushalts.
  • Bei Verstößen droht ein Bußgeld ab 50 Euro, ausgenommen sind Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis, während Grundwasser vorerst weiter genutzt werden darf.

Wegen Hitze, Trockenheit und Niedrigwasser in den Bächen und Flüssen verhängt die Landeshauptstadt Dresden ein Wasserentnahmeverbot. Die Untere Wasserbehörde hat das Verbot einer Mitteilung der Stadt zufolge vom gestrigen Mittwoch an verhängt. 

Bis Ende Oktober dürfen Eigentümer und Anlieger nach derzeitigem Stand deshalb kein Wasser aus den "oberirdischen Gewässern" der Stadt entnehmen.

"Naturhaushalt schützen"

Das Verbot gelte gleichermaßen für große Gewässer wie die Weißeritz und die Prießnitz als auch für kleinere Bachläufe. Untersagt ist auch das "Schöpfen mit Handgefäßen". Die "extrem niedrigen Wasserstände werden nach den derzeitigen Wetterprognosen auch in den kommenden Wochen nicht durch Niederschläge ausgeglichen werden können", heißt es weiter. 

"Um den Naturhaushalt zu schützen", sei die Entscheidung deshalb getroffen worden, sagte René Herold, Umweltamtsleiter der Stadt.

Bei Missachtung des Verbots droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 50 Euro, teilt die Stadt weiter mit. Nicht betroffen von dem Verbot sind diejenigen, die eine wasserrechtliche Erlaubnis besitzen. Auch das Grundwasser dürfe aktuell weiter genutzt werden. „Die Grundwasserstände an den Dresdner Messstellen liegen derzeit allerdings weit unter dem langjährigen Monatsmittel und damit an der unteren Grenze des normalen Schwankungsbereichs.“

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