Cannabis-Freigabe: Deutsches Ministerium sieht Milliarden-Einsparung
Das deutsche Gesundheitsministerium rechnet durch die geplante Cannabis-Legalisierung mit einer Kostenentlastung bei Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Gefängnissen von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. Das geht aus einem überarbeiteten Gesetzentwurf hervor, den das Ministerium nach Angaben eines Sprechers am Donnerstag an die mit dem Thema befassten Verbände verschickt hat.
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Dem Entwurf zufolge, über den die Zeitungen der Funke Mediengruppe zuerst berichtet hatten, geht das Ministerium von jährlichen Einsparungen bei Strafverfolgungsbehörden in Höhe von 800 Millionen, bei Gerichten in Höhe von 220 Millionen Euro und bei Justizvollzugseinrichtungen in Höhe von 35 Millionen Euro aus.
Bereits bekannt war, dass grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für über 18-Jährige und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden sollen. Einen freien Verkauf der Droge in spezialisierten Geschäften soll es nicht geben. Auch das war bereits bekannt.
Cannabis-Clubs mit Vereinsmitgliedern
Cannabis soll stattdessen in genannten Cannabis-Clubs gemeinschaftlich angebaut und abgegeben werden dürfen. Die Vereine und Vereinsmitglieder müssen sich dabei auf strenge Regeln einstellen.
Sucht- und Präventionsbeauftragte
Innerhalb der Vereine und im Umkreis von 200 Metern - ursprünglich waren 250 Meter geplant - soll kein Cannabis konsumiert werden dürfen. Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs, in oder auf denen die Droge gelagert und angebaut wird, müssen umzäunt und gesichert werden, etwa mit einbruchsicheren Türen und Fenstern. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz. Cannabis-Vereine müssen Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und sicherstellen, dass Grenzwerte für Pflanzenschutz- oder Düngemittelrückstände eingehalten werden.
Cannabis darf nur an Mitglieder ausgegeben werden, maximal 50 Gramm im Monat und nur in einer "neutralen Verpackung", damit es für Jugendliche keine "Konsumanreize" gibt, wenn sie diese zu sehen bekommen. Ein Beipackzettel mit Angaben zu Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte sowie Wirkstoffgehalt soll Pflicht sein.
In der Öffentlichkeit darf nicht gekifft werden
Zudem darf in der Öffentlichkeit in einem Abstand von bis zu 200 Metern zu Schulen, Kindergärten, Spiel- oder Sportplätzen nicht gekifft werden. In Fußgängerzonen bleibt es wie schon im ursprünglichen Entwurf, der Anfang Mai bekannt geworden war, beim angestrebten Konsumverbot zwischen 7 und 20 Uhr.
Bundesrat muss den Plänen nicht zustimmen
Nach dpa-Informationen könnte der Gesetzentwurf Mitte August von der Regierung verabschiedet werden. Dann wäre der Bundestag am Zug. Der Bundesrat muss den Plänen zufolge nicht zustimmen. Bundesländer wie Bayern, die gegen eine Legalisierung sind, können das Vorhaben daher voraussichtlich nicht über die Länderkammer stoppen. Die Pro-Cannabis-Vertreter in der Ampel-Koalition hoffen, dass die Legalisierung noch dieses Jahr umgesetzt wird.
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