Verkauft darf CBD eigentlich nur als Aromaöl und als getrocknetes Marihuana werden - und auch in dieser Form nur an Volljährige. Allerdings taucht CBD mittlerweile selbst in ärztlichen Gutachten als Medikament auf. Der Wirkstoff wird zwar als nicht psychoaktiv bezeichnet, manche Konsumenten beschreiben dennoch ein leichtes Rauschgefühl nach der Einnahme.
Rein optisch unterscheiden sich die Blüten jedoch nicht von jenen mit Tetrahydrocannabinol-Gehalt (THC). Diesen Inhaltsstoff entwickeln lediglich weibliche Pflanze, er wirkt sehr wohl berauschend. In seltenen Fällen kann THC sogar Psychosen auslösen. Alle Produkte mit mehr als 0,3 Prozent THC sind deshalb illegal.
Die Unterscheid stellt teilweise sogar die Polizei vor Probleme: Immer wieder kommt es zur Beschlagnahmung von Cannabis-Produkten, die sich als eigentlich legaler Hanf herausstellen. Anders als beim CBD ist bei THC-Produkten eine medizinische Wirkung nachgewiesen (etwa gegen spastische Lähmungen). Deshalb gibt es THC-haltige Medikamente auf Rezept.
Probleme
Dass die Polizei auf den ersten Blick nicht erkennt, ob es sich um legale oder illegale Produkte handelt, ist ein Problem. Aber nicht das einzige: Für Lebensmittel gilt, dass nur Hanfvarietäten verwendet werden dürfen, deren THC-Gehalt unter 0,3 Prozent liegt. Einige CBD-Shop-Betreiber nutzten dafür zunächst ein Schlupfloch. Pflanzen wurden einfach nicht mehr als Rauchwaren oder Öl zum Einnehmen deklariert, sondern als Räucherware oder Duftöl.
Ein Dauerthema ist zudem die Verkehrstüchtigkeit im Zusammenhang mit Cannabiskonsum. So gelten für die erwähnten THC-haltigen Cannabis-Medikamente strenge Verschreibungsvorschriften. Doch obwohl die Medikamente vergleichsweise schwer zu bekommen sind und das darin enthaltene THC berauschend wirkt, darf man unter deren Einfluss ein Fahrzeug lenken, sofern das entsprechende Rezept mitgeführt wird. Nimmt man das THC hingegen über einen Joint zu sich, dann ist das strafbar und neben einer Geldstrafe droht ein längerer Führerscheinentzug.
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Eine Tatsache, die häufig auf Kritik stößt, denn anders als bei Alkohol kann man THC bereits vor mehreren Tagen konsumiert haben, bei der Verkehrskontrolle also nicht mehr berauscht sein, aber dennoch einen erhöhten Wert im Blut haben. In fast allen europäischen Ländern gibt es daher Grenzwerte, die von einem bis sechs Nanogramm THC im Blut reichen. Drei Nanogramm entsprechen laut Studien etwa einer Verkehrsbeeinträchtigung von 0,5 Promille Alkohol.
Das sagt die Regierung
Eigentlich hatte man sich in der CBD-Branche erhofft, dass mit der Regierungsbeteiligung der Grünen Gesetze rund um Cannabis gelockert werden. Bisher passierte das aber nicht, sodass sich der Verkauf und die Verwendung von CBD und THC teilweise immer noch in einer rechtlichen Grauzone abspielen.
Die ÖVP unter Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) schließt eine Legalisierung aus. Bisher lehnte auch die SPÖ eine Liberalisierung des privaten Konsums ab. Unter Babler könnte sich das nun ändern.
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