Fahrlässige Tötung: Betreuerin nach Badeunfall in Therapiebecken verurteilt
Die Betreuerin eines beeinträchtigten Nichtschwimmers ist nach seinem Ertrinkungstod in Vorarlberg in zweiter Instanz am Oberlandesgericht Innsbruck wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Das berichtete die Neue Vorarlberger Tageszeitung (Sonntag).
Das Landesgericht Feldkirch hatte die unbescholtene 27-Jährige zuvor im Juni im Zweifel freigesprochen, die Staatsanwaltschaft war daraufhin in Berufung gegangen.
20 Sekunden unbeaufsichtigt?
Anfang Oktober 2023 lag ein geistig und körperlich beeinträchtigter 53-Jähriger leblos im Schwimmbecken einer Gesundheitseinrichtung in Rankweil (Bez. Feldkirch). Die damals 26-jährige Betreuerin gab an, den Mann nur etwa 20 Sekunden unbeaufsichtigt im Wasser gelassen zu haben, während sie anderen Betreuten ein Handtuch geholt habe. Darauf habe sie den reglos im 1,20 Meter tiefen Therapiebecken treibenden Mann entdeckt und zusammen mit zwei Kolleginnen sofort Reanimationsmaßnahmen begonnen. Der Mann starb elf Tage später auf der Intensivstation.
Aufsichtspflicht vernachlässigt
Das Feldkircher Erstgericht war der Ansicht gewesen, der Betreuerin sei kein Vorwurf zu machen. Sie sei zur Unterstützung anderer Betreuter kurz nicht beim Becken gewesen und habe dann rasch reagiert. Eine lückenlose Aufsicht könne man von einer Betreuerin nicht verlangen.
Das Oberlandesgericht Innsbruck sah das laut dem "Neue"-Bericht anders und hob das Urteil auf: Die Betreuerin ist demnach für den Tod des 53-Jährigen verantwortlich. Sie habe ihn mindestens eine Minute lang nicht beaufsichtigt und alleingelassen. Damit habe sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt, wenn auch nicht gröblich.
Die unbescholtene Frau wurde laut dem Zeitungsbericht in zweiter Instanz rechtskräftig zu einer teilbedingten Geldstrafe von 5.400 Euro (180 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Die mögliche Höchststrafe lag bei einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe von 720 Tagessätzen.
Der Verunglückte hatte zu seiner Unterstützung eine Schwimmnudel dabei, das Tragen von Schwimmflügeln hatte er laut den Betreuerinnen verweigert. Das OLG Innsbruck war für eine Stellungnahme der APA nicht erreichbar.
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