Trotz gesetzlicher Frist: Spital in Bregenz lehnte Abtreibung ab

Eine junge Frau sitzt auf einem Sessel bei einem Psychologen.
Eine Schwangere wurde laut ORF im LKH Bregenz aus ethischen Gründen - und weil es keinen freien OP-Termin gab - abgewiesen.

Das Vorarlberger Landeskrankenhaus Bregenz, wo seit rund einem halben Jahr als einzige Anlaufstelle im Land Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, hat offenbar eine Frist für Abbrüche, die von den gesetzlichen abweichen. 

Ein Abbruch dort ist nur bis zum Ende der 13. Woche möglich, brachte ein Bericht des ORF Vorarlberg zutage. Eine Schwangere wurde demnach im Mai abgewiesen, offenbar aus ethischen Gründen und weil es keinen freien OP-Termin gab.

Die Frau war in der 13. Schwangerschaftswoche, befand sich also innerhalb der gesetzlichen Frist, in der eine Abtreibung straffrei gestellt ist. Die ungewollt Schwangere wurde jedoch im Vorarlberger Spital mit der Begründung abgewiesen, der Abbruch werde aus ethischen Gründen abgelehnt

"Unglückliche Formulierung"

Michael Rhode, Leiter der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe, nannte das gegenüber dem ORF eine "unglückliche Formulierung". Wenn man ethische Bedenken haben würde, würde man den Eingriff ja gar nicht machen.

Vielmehr soll es erst in sieben Tagen einen freien OP-Termin gegeben haben, was dann zu spät für den Eingriff in Bregenz gewesen wäre. Mit der 14. Schwangerschaftswoche wäre die Frau in einem Stadium der Schwangerschaft gewesen, wo man in Bregenz die Grenze gezogen habe. Diese Frist habe man sich aus medizinischen Gründen gesetzt, letztlich auch aus Sicherheitsgründen für die Patientinnen. 

"Es tut uns leid für jede Frau"

In der 14. oder 15. Woche sei ein ganz anderes Vorgehen, ein viel größerer Eingriff, nötig. Darauf ließen sich Ambulatorien, die in Österreich Schwangerschaftsabbrüche anböten, im Allgemeinen nicht ein, so Rohde. "Es tut uns leid für jede Frau, wo wir das Angebot nicht bieten können. Aber das sind die uns gesetzten Rahmenbedingungen, die wir einhalten müssen", betonte er gegenüber dem ORF. Man verweise aber auf andere Möglichkeiten.

In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch durch die sogenannte Fristenlösung geregelt. Demnach bleibt eine Abtreibung bis zum Beginn der 16. Schwangerschaftswoche nach vorheriger Beratung straffrei.

Patientin nach Salzburg verwiesen

Die Patientin wurde nach Salzburg verwiesen. Die Betroffene wandte sich jedoch an jenen Abtreibungsarzt, der bisher einzige Anlaufstelle in Vorarlberg war. Der teilpensionierte Mediziner führt noch immer medikamentöse Abbrüche durch. Die Abtreibung sei nach Plan verlaufen, so dieser zum ORF und äußerte Unverständnis über das Vorgehen des LKH Bregenz. 

"Im Landeskrankenhaus Bregenz wird nicht das gemacht, was vorher von der Politik versprochen wurde - nämlich innerhalb der Frist Schwangerschaftsabbrüche zu ermöglichen", kritisierte er. Das Spital kündigte nun genauere Informationen auf der Website an, schon bisher habe man Frauen beim ersten Beratungstermin darüber informiert.

Lange Debatte

Die Vorarlberger Landesregierung hatte nach monatelanger, öffentlich intensiv geführter Debatte im Herbst entschieden, ab November 2023 Abtreibungen im Rahmen der Fristenlösung als Privatleistung am Landeskrankenhaus Bregenz zu ermöglichen, weil mit der Pensionierung des Privatarztes kein Angebot mehr für Frauen im Land bestanden hätte. 

Im vergangenen halben Jahr wurden laut ORF rund 170 Abtreibungen durchgeführt, zwei Drittel davon medikamentös. Es handle sich um die zweite Ablehnung, im anderen Fall sei die Schwangerschaft bereits über dem gesetzlichen Limit gewesen.

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