Trotz EuGH-Urteil gibt Tirol weiteren Wolf zum Abschuss frei

Trotz EuGH-Urteil gibt Tirol weiteren Wolf zum Abschuss frei
Es bestehe der Verdacht, dass der Wolf am Absturz dreier Rinder auf einer Alm beteiligt war, so die Begründung

Trotz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Schutz von Wölfen in Österreich hat die schwarz-rote Tiroler Landesregierung am Donnerstag erneut ein Raubtier zum Abschuss freigegeben

Der Grund: In einem Almgebiet im Gemeindegebiet von Aurach bei Kitzbühel waren am Dienstag drei tote Rinder (abgestürzt) aufgefunden worden. Mindestens zwei weitere Rinder wurden verletzt. 

Nach der Begutachtung durch eine Amtstierärztin bestand der Verdacht auf Wolfs-Beteiligung.

Die Abschussverordnung für einen Schadwolf trat mit heute, Donnerstag, in Kraft und galt für die Dauer von acht Wochen in einem Umkreis von zehn Kilometern, ausgehend vom Ort des Ereignisses. 

Die Jägerschaft wurde laut Land bereits informiert.

Der EuGH hatte vergangene Woche geurteilt, dass das Verbot der Wolfsjagd in Österreich weiter aufrecht ist. 

„Eine Ausnahme von diesem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden kann nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall ist“, hieß es. 

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Beschwerde von Tierschutzorganisationen, nachdem die Tiroler Landesregierung 2022 einen Wolf per Bescheid zum Abschuss freigegeben hatte. 

Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) bat daraufhin den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts in dieser Frage. Europarechtsexperten waren nach Bekanntwerden der Entscheidung der Meinung, dass der Abschuss weiterer Wölfe zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich führen könnte.

In Tirol sah man hingegen „keine unmittelbaren Auswirkungen“, man werde weiter Problemwölfe abschießen, wurde seitens der Landesregierung betont. 

Die Abschussverordnungen hätten sich bewährt, „und diesen Weg werden wir konsequent weitergehen“, erklärte der zuständige Landeshauptmannstellvertreter und Agrarlandesrat Josef Geisler (ÖVP)

Tirol erfülle mit der aktuellen Rechtslage europarechtliche Anforderungen, spielte Geisler darauf an, dass die Raubtiere im Bundesland mittlerweile nicht mehr per Bescheid, sondern nach Verordnungen abgeschossen werden. 

„Unter Anlegung eines strengen Prüfmaßstabes können wir weiterhin Schad- und Risikowölfe entnehmen“, folgerte der Landeshauptmannstellvertreter. 

Bisher wurden im Bundesland fünf Wölfe nach entsprechenden Abschussverordnungen geschossen.

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