Dreijähriger verhungert: Eltern bleiben weiter in Untersuchungshaft
An massiver Mangelernährung ist ein dreijähriger Bub - wie berichtet - in einer Wohnung im Bezirk Kufstein gestorben.
Gegen die Eltern, 25 und 26 Jahre alt, wird wegen des Verdachts des Mordes ermittelt. Sie sollen das Kind „zumindest mehrere Wochen“ lang nicht entsprechend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt haben. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.
Zwei Wochen, nachdem über den Vater und die Mutter des Kindes die Untersuchungshaft verhängt wurde, ist diese am Landesgericht Innsbruck am Freitag für beide "um ein weiteres Monat verlängert worden", wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage zu der Haftprüfungsverhandlung mitteilt.
Aussage verweigert
Zum aktuellen Stand der Ermittlungen gibt es von Seiten der Behörden keine Auskünfte. Der Vater, dessen Anwalt nur ihn vertritt, hatte zunächst von seinem Recht Gebrauch gemacht, nicht auszusagen. Die Mutter hat hingegen angegeben, dass das Kind in den letzten Wochen krank gewesen sei und keinen Appetit gehabt hätte. Ein Arztbesuch sei demnächst geplant gewesen.
Das Paar hat noch drei weitere Kinder, Mädchen im Alter von einem, drei und sechs Jahren - darunter auch die Zwillingsschwester des verhungerten Buben. Sie wurden in die Obhut der Kinder- und Jugendhilfe übergeben.
Tatbegehungsgefahr
Ungeachtet dessen wurde als Haftgrund für die Eltern Tatbegehungsgefahr angeführt, da das Gericht keinen Einfluss auf die künftigen Entscheidungen der Kinder- und Jugendhilfe habe.
Die Eltern, es handelt sich um zwei österreichische Staatsbürger, waren den Behörden bisher nicht aufgefallen. Bei den drei weiteren Kindern - eines davon geht in den örtlichen Kindergarten - wurden keine Mangelerscheinungen festgestellt.
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