Die Knackpunkte beim Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung

Die Knackpunkte beim Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung
Auf dem Weg zur Tiroler Betreuungsgarantie erweisen sich Harmonisierung der Elternbeiträge und Finanzausgleich zwischen den Gemeinden als Hürden

Bis 2030 will die türkis-grüne Bundesregierung jedes Jahr 500 Millionen Euro an die Länder überweisen, damit diese entsprechend in den Ausbau der Kinderbetreuung investieren. Es gelte „eine Versorgungslücke“ zu schließen, hatte ÖVP-Bundeskanzler Karl Nehammer das Ansinnen erklärt.

In Tirol wird derweil an einem Rechtsanspruch für die Vermittlung eines Betreuungsplatzes für Kinder ab dem 2. Geburtstag gearbeitet, der ab 2026 flächendeckend gelten soll und ein „ganzjähriges, ganztägiges, qualitätsvolles und leistbares“ Angebot sicherstellen soll, wie Bildungslandesrätin Cornelia Hagele (ÖVP) am Dienstag bei einer Pressekonferenz einmal mehr betonte.

Vier Pilotregionen

Dabei präsentierte die Landesregierung jene Modellregionen, in denen dieser Ansatz ab dem kommenden Herbst in der Praxis getestet werden soll. Neben den peripheren Bezirken Osttirol und dem Außerfern sind das die in der Inntalfurche benachbarten Regionen Wattens und Umgebung sowie die Stadt Schwaz mit Vomp.

Während SPÖ-Landeshauptmann-Stellvertreter Georg Dornauer bereits „sozialpolitische und bildungspolitische Meilenstein gesetzt“ sieht, sprach ÖVP-Landeshauptmann Anton Mattle auch die Stolpersteine an. Man müsse „ein System des finanziellen Ausgleichs finden, das zwischen den Kommunen stattfinden kann.“

Denn der Rechtsanspruch soll so definiert sein, dass Eltern zwar einen wohnortnahen Betreuungsplatz für ihre Kinder garantiert bekommen sollen, nicht aber zwangsläufig in ihrer Heimatgemeinde. Und daher wird es Transferzahlungen zwischen jenen Orten brauchen, die Personal und Infrastruktur bereitstellen, und jenen, die sich dieses umgekehrt sparen.

Vorreiterrollein Österreich

„Wir machen hier wahrscheinlich ein bisschen Pionierarbeit für ganz Österreich“, sagte Mattle in Bezug auf diese Herausforderung und die Tatsache, dass Tirol das erste Bundesland mit einem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung wäre. 

Für Gemeindeverbandspräsident Karl-Josef Schubert (ÖVP) geht es darum, „dass sich die Gemeinden das in der Umsetzung leisten können.“ Selbiges gelte für die Eltern und die von ihnen zu leistenden Beträge, bei der Hagele eine soziale Staffelung im Auge hat.

Und hier tut sich – neben dem erhöhten Personalbedarf von, wie berichtet, mindestens 700 Mitarbeitern in den kommenden Jahren – eine zweite Hürde auf, die es bei der Umsetzung zu überspringen gilt. Es müsse „am Schluss ein System geben, das für alle Gemeinden Tirols gilt“, nannte Schubert (ÖVP) als gemeinsames Ziel. Also eine Harmonisierung der Elternbeiträge, die derzeit noch jede Gemeinde nach eigenem Gutdünken festlegt.

Harmonisierung des Systems

So gibt es Gemeinden, in denen die Vormittagsbetreuung gratis ist. In anderen ist es wiederum der Transport der Kinder. Dort wo Elternbeiträge eingehoben werden, sind sie wiederum je nach Gemeinde höchst unterschiedlich. Egal ob es um diese Sätze oder eben die Transferzahlungen zwischen den Kommunen geht: Schubert setzt darauf, dass „man das partnerschaftlich zwischen den Gemeinden lösen kann.“

Das funktioniere ja auch bei Musik- oder Schwerpunkthauptschulen bereits, aber auch bei Bezirkskrankenhäusern. Während aber Schubert keine Notwendigkeit der Harmonisierung von Transferzahlung ortet und diese für ihn abhängig von Kosten für geplante Infrastruktur in Gemeinden sieht, die Kinder aus anderen übernehmen, hat Hagele einen anderen Ansatz. 

Man müsse auch hier „schon in Richtung Harmonisierung gehen“. Zudem müsse gewährleistet werden, dass zwischen den Gemeinden auch Beiträge für bereits getätigte Investitionen in Betreuungsräume fließen.

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