Steirerin soll aus "Ärger über Trennung" Haus von Ex abgefackelt haben

Feuerwehr der Stadt Wien
Bevor die Steirerin den Brand gelegt haben soll, streichelte sie noch die Katze ihres Ex-Freundes. Sie erhielt drei Jahre teilbedingte Haft.

Eine Steirerin ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen Brandstiftung zu drei Jahren Haft, davon zwei bedingt, verurteilt worden. Sie soll das Wohnhaus ihres Ex-Freundes im September 2023 in Schutt und Asche gelegt haben. Völlig überraschend legte sie ein Geständnis ab und gab zu, aus Ärger über das Beziehungsende das Feuer gelegt zu haben. Der Verteidiger sprach von einem "emotionalen Ausnahmezustand" seiner Mandantin.

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Der Brand hatte mehrere Feuerwehren stundenlang beschäftigt, trotzdem fielen das Wohnhaus und die Nebengebäude den Flammen zum Opfer. Der Bewohner und seine Freundin blieben unverletzt, weil ein Nachbar rechtzeitig das Feuer entdeckt hatte.

Schon bald fiel der Verdacht auf die frühere Partnerin des Mannes, doch diese leugnete bisher vehement alles. Staatsanwalt Hansjörg Bacher sprach von einer "eindeutigen Indizienlage". Er ging davon aus, dass die Angeklagte von Graz nach Schadendorf (Bezirk Graz-Umgebung) gefahren ist, dort die Laube angezündet hat und mit dem Bus nach Hause gefahren ist. Als Indiz für ihre Täterschaft wertete der Ankläger auch die Tatsache, dass sie ihr Handy zuhause gelassen hatte. "Man weiß aus Film, Funk und Fernsehen, dass über das Handy der Aufenthaltsort ermittelt werden kann."

Per WhatsApp Schluss gemacht

Der Verteidiger erklärte überraschend, seine Mandantin werde sich nun doch geständig verantworten. "Für sie war es die große Liebe". Als der Mann das Verhältnis überraschend per WhatsApp beendete, sei sie in einen "emotionalen Ausnahmezustand" geraten.

"Es gibt nur eine Frage: warum?", interessierte Richter Andreas Lenz. Die Beschuldigte erzählte, dass sie in gesundheitlich schlechtem Zustand sei. "Ich wollte nur mit ihm reden", meinte sie. Tatsächlich beobachtete sie ihn aber nur von Weitem, stellte fest, dass seine neue Freundin da war, legte Feuer und ging. "Wenn der Nachbar die beiden im Haus nicht gewarnt hätte, würden wir ein Mordverfahren haben", hielt ihr der Richter vor.

"Voodoo Rituale" gegoogelt

Dass die Tat geplant war, bestritt die 55-Jährige. Der Vorsitzende hielt ihr vor, dass sie mehrfach das Wetter in der Gegend gegoogelt hatte, ebenso Themen wie "Voodoo Rituale", "Reifen aufstechen" und "Hexenrituale zur Partnerrückführung". Das hatte nichts mit dem Vorfall zu tun, verantwortete sich die Frau, sie habe bei dem Haus nichts anderes gemacht als ein wenig mit der Katze gespielt. "Das ist aber schon spooky - die Katze vom Ex streicheln und dann das Haus anzünden", befand die beisitzende Richterin.

Nicht ganz geklärt werden konnte, wie die Frau den Brand genau gelegt hat. Sie blieb dabei, ein Papiertaschentuch angezündet und damit die Laube in Brand gesteckt zu haben. Das schien aber allen Beteiligten nahezu unmöglich. "So ein Taschentuch verbrennt ja sofort, damit kann man kein Holz anzünden", meinte eine Schöffin. 

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Was auch skurril war: Nach der Brandlegung setzte sich die Angeklagte in den Bus und wollte nach Graz fahren - doch wegen der Feuerwehreinsatzes blieb die Straße drei Stunden gesperrt. "Was haben Sie sich gedacht, als Sie da im Bus gesessen sind und das brennende Haus gesehen haben?", fragte der Richter. "Es war weiter weg", meinte die Beschuldigte lakonisch.

Der Schöffensenat verurteilte die 55-Jährige wegen Brandstiftung zu drei Jahren Haft, zwei davon bedingt. Die Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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