IS-Fanatiker verhaftet: 18-Jähriger übte, Sprengstoffgürtel zu tragen

Justizanstalt von außen
Vorbestrafter Wiener fiel in steirischer Einrichtung auf. So soll er mit Wasserflaschen das Tragen eines Sprengstoffgürtels trainiert haben.

Steirische Verfassungsschützer nahmen einen jungen Mann fest, den sie als radikal und gefährlich einstufen: Der 18-jährige Wiener soll IS-Fanaktiker sein und bereits trainiert haben, um mit einem Sprengstoffgürtel laufen zu können.

Der Verdächtige war seit 2022 nach einer Verurteilung in einer weststeirischen Einrichtung zur Resozialisierung untergebracht. Er wurde bereits im September festgenommen und sitzt seit Oktober in der Justizanstalt Graz-Jakomini in U-Haft.

Das gab die Polizei am Freitag bekannt.

Laut Polizei sei der Verdächtige "in schwierigen familiären Verhältnissen" aufgewachsen und bereits "im Kindesalter mit dem Gesetz in Konflikt" geraten.  Um den 18-Jährigen zu resozialisieren, war er seit 2022 in einer Unterkunft in der Weststeiermark untergebracht: Dort sei seinem Umfeld seit Dezember 2023 eine "zunehmende Wesensveränderung" aufgefallen.

Radikale Veränderung

So soll sich der 18-Jährige äußerlich verändert,  zum Islam konvertiert und in Richtung Islamismus radikalisiert haben: Er ließ sich einen Bart wachsen, kleidete sich wie ein Salafist, weigerte sich, Frauen per Handschlag zu begrüßen.

Im August soll der Verdächtige, der laut Polizei bisher als unsportlich galt, begonnen haben, zu trainieren:  Er soll sich einen Gurt mit Wasserflaschen um die Brust geschnallt haben, um damit einen Sprengstoffgürtel zu simulieren. So ausgerüstet, machte er Lauftrainings.

Anfang September soll er sich auch bei einem ehemaligen Mitbewohner der Einrichtung nach Waffen erkundigt haben.

Die Staatsanwaltschaft Graz ordnete die Festnahme sowie eine Hausdurchsuchung an: Auf dem Handy des Verdächtigen wurden unter anderem IS-Propagandavideos gefunden, unter anderem von Hinrichtungen. Unter seiner Matratze hatte er ein Messer versteckt.

Ermittelt wird wegen Terrorverdachts, aber auch wegen Körperverletzung: Im August soll er einen Mitbewohner niedergeschlagen haben, weil dieser seiner Ansicht nach nicht religiös genug war.

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