Frau fast erwürgt: "Wenn ich dich nicht haben kann, soll dich keiner haben"

Schriftzug Schwurgerichtssaal
Grazer gilt als nicht zurechnungsfähig, Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Nicht rechtskräftig.

Ein Grazer ist am Montag im Straflandesgericht von einem Geschworenensenat in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden, weil er im November 2023 seine Lebensgefährtin beinahe erwürgt haben soll. 

Da er als nicht zurechnungsfähig eingestuft wurde, gab es keine Anklage wegen versuchten Mordes, sondern nur einen Antrag auf Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Kurz vor der Verhandlung hat das Opfer versucht, die massiven Anschuldigungen zurückzunehmen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

"Er hat am 30. November 2023 versucht, seine Lebensgefährtin zu erwürgen", fand Ankläger Gilbert Zechner zu Beginn ganz klare Worte. Er führte aus, dass das Paar, das seit 2012 zusammen ist, "immer wieder gewalttätige Auseinandersetzungen" gehabt habe. Es gab auch Anzeigen, doch die hatte die Frau dann wieder zurückgezogen. Sie selbst sprach von einer "toxischen Beziehung", erklärte der Staatsanwalt.

Sie wollte Beziehung beenden

Kurz vor der Tat hatte die Frau offenbar mit dem 55-Jährigen Schluss machen wollen. Er drohte daraufhin mit Suizid und gab vor, Tabletten geschluckt zu haben. Er wurde in die Nervenklinik gebracht, wo er am selben Tag wieder entlassen wurde. Zuhause wollte er sich etwas kochen, schlief aber ein - wegen Schlafmangels und Alkohol, so seine Angaben dazu.

Als die ganze Wohnung verqualmt war, ging er zu der Frau ins Schlafzimmer, wo sie im Bett lag, neben sich das gemeinsame zweijährige Kind. Sie war in der Zwischenzeit wieder auf Facebook aktiv gewesen, was seine Eifersucht anstachelte. "Wenn ich dich nicht haben kann, soll dich keiner haben" soll er nach ihren Angaben gesagt und sie am Hals gepackt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben.

Frau wählte selbst den Notruf

Erst als er glaubte, dass sie tot sei, ließ er ab von ihr, führte der Ankläger aus. Sie kam wieder zu sich und konnte den Notruf wählen. "Sie starb glücklicherweise nicht", beschrieb der Staatsanwalt. An der psychischen Erkrankung des Grazers hatte er keine Zweifel.

Aus Sicht des Verteidigers sah das alles etwas anders aus. Dass sein Mandant nicht zurechnungsfähig sei, hielt er für gegeben. Doch bezüglich des Tatablaufes ortete er "divergierende Angaben", und zwar vom Opfer selbst.

Die Frau hatte nämlich kurz vor der Verhandlung dem Vorsitzenden ein Mail geschrieben, in dem sie sich für ihr Fernbleiben entschuldigt und angibt, auf Urlaub im Ausland zu sein. Sie habe "sehr nachgedacht" über den Vorfall. "Ich habe keine Verletzung erlitten", schrieb sie, was sich im Übrigen mit den Fotos deckt.

Sie leide an Panikattacken und sei wohl deswegen ohnmächtig geworden, von Würgen wollte sie - entgegen ihrer Angaben bei der Polizei - nichts mehr wissen.

5:3 Stimmen

Die Geschworenen befanden mit 5:3 Stimmen, dass es sich um einen Mordversuch gehandelt habe. Da der psychiatrische Sachverständige den 55-Jährigen als nicht zurechnungsfähig eingestuft hatte und die Laienrichter seiner Ansicht einstimmig gefolgt waren, wird der Betroffene nur in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Kommentare