18-Jähriger stach auf Vater ein: 6 Jahre Haft
Weil er mit einem Messer auf seinen Vater eingestochen haben soll, ist ein 18-Jähriger am Dienstag im Grazer Straflandesgericht vor einem Geschworenensenat gestanden.
Die Tat geschah im März, als der Angeklagte alkoholisiert heimkam und mit seinem Vater Streit hatte. "Ich bereue zutiefst, ihn verletzt zu haben und ich schwöre, ich wollte ihn nicht töten", beteuerte der Angeklagte.
Er hatte nach dem Vorfall selbst die Polizei gerufen und ließ sich widerstandslos festnehmen.
Der junge Ukrainer kam von einer Geburtstagsfeier in die elterliche Wohnung heim und brachte seine Freundin mit. Als er im Kinderzimmer, in dem seine Geschwister schliefen, mit ihr Sex hatte, krachte es zwischen ihm und dem Vater.
Dieser wies ihn scharf zurecht, es kam auch zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Der Jüngere verließ die Wohnung und kehrte mit einem Springmesser zurück.
Messer weggeworfen
Damit stach er auf den Vater ein, der sich im Bad gerade wusch. Dann rannte der 18-Jährige aus der Wohnung, warf das Messer weg und rief schließlich die Polizei.
"Er hatte ein sehr angespanntes Verhältnis zu seinem Vater, und dieser Streit war das letzte Fünkchen", meinte der Verteidiger und betonte: "Er ist kein Mörder". Die Stiche trafen den Mann in die Schulter und in die Flanke, die Verletzungen waren nicht lebensbedrohlich.
Der 18-Jährige betonte, er habe seinen Vater nicht töten wollen. "Was wollten Sie dann?", fragte Richter Florian Farmer. "Ich war alkoholisiert und wütend und habe im Affekt gehandelt" antwortete der Angeklagte.
Die Wut habe seinen Verstand ausgeblendet. "Wenn ich mit meinem Vater streite, verliere ich meist die Kontrolle", gestand er. Bei der Polizei hatte er noch erklärt, er wollte den Vater in den Bauch stechen.
Dann kam der Krieg
Bei der Befragung gab er zu, ein Aggressions- und ein Alkoholproblem zu haben. Wegen seines aggressiven Verhaltens machte er in seiner Heimat eine Therapie, aber nach drei Sitzungen kam der Krieg und die Familie musste weg. Das Opfer wollte nicht aussagen, seine Befragung wird per Video gezeigt.
Die Einschätzung des Gutachters
Der psychiatrische Gutachter Manfred Walzl warf ein, der Angeklagte habe ihm gegenüber nie etwas von Aggressionen gesagt, sondern sich eher als "ruhig und ausgeglichen" beschrieben. Also regte der Arzt eine neuerliche - sofortige - Untersuchung an, um eine etwaige psychische Störung abzuklären und eventuell eine Einweisung wegen nicht vorhandener Zurechnungsfähigkeit zu beantragen.
Nach dieser Untersuchung gestand der Angeklagte, er habe am Vormittag gelogen, dem Arzt gegenüber aber immer die Wahrheit gesagt. Fazit: Es blieb dabei, dass der 18-Jährige für seine Tat zur Verantwortung gezogen werden kann, da er keine Affektstörung oder psychische Erkrankungen aufweise, so der Gutachter.
Die Zurechnungsfähigkeit sei durch den Alkoholkonsum allerdings eingeschränkt gewesen. Wegen der Trinksucht empfahl Walzl auch eine Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher.
Das Urteil kam am frühen Abend: Der 18-Jähriger wurde wegen versuchten Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Anklage lautete auf versuchten Mord, doch die Geschworenen entschieden einstimmig dagegen.
Die Geschworenen befanden mit 8:0 Stimmen, dass es kein Mordversuch war sondern sprachen sich für versuchten Totschlag (6:2) aus. Der Angeklagte nahm die Strafe an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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