Gemeinderatswahlen in Graz: FPÖ und KFG lehnen Fairnesspakt ab
Bis auf FPÖ und KFG wurde das Abkommen von allen Parteien unterzeichnet
Zusammenfassung
- KPÖ, Grüne, ÖVP, SPÖ und NEOS unterzeichneten das Fairnessabkommen für den Wahlkampf, FPÖ und KFG nicht.
- Das Abkommen regelt u.a. Wahlkampfkostenobergrenze von 400.000 Euro, Berichtspflicht und Strafen bei Überschreitung.
- Neu sind Regeln für KI-Nutzung, Verbot von Deep Fakes und Diskriminierung sowie Verzicht auf Wahlwerbung am Wahltag.
Nicht alle der im Grazer Gemeinderat vertretenen Parteien und wahlwerbenden Gruppen haben das Fairnessabkommen für den Wahlkampf für die Gemeinderatswahl am 28. Juni unterzeichnet.
KPÖ, Grüne, ÖVP, SPÖ und Neos haben sich für den fairen Umgang ausgesprochen und die Details am Freitag im Rathaus präsentiert. FPÖ und KFG lehnten die Unterzeichnung des Abkommens ab. Für sie gilt aber dennoch die gesetzliche Wahlkampfkostenobergrenze von 400.000 Euro.
Bereits 2021 hatte es ein Fairnessabkommen gegeben, damals hatte sich aber die einstige Bürgermeisterpartei ÖVP nicht angeschlossen. Diesmal wurden die Inhalte erweitert und speziell die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) geregelt.
Wahlkampfkosten: Bei 400.000 Euro ist Schluss
Die Obergrenze für Wahlkampfkosten blieb mit 400.000 Euro gleich wie vor knapp fünf Jahren. Die Parteien verpflichten sich, spätestens sechs Monate nach dem Wahltag einen Bericht über die Kosten vorzulegen - wie im Gesetz vorgesehen.
Bei Verstößen gegen die Obergrenze sind Strafen vorgesehen: Die volle Summe der Überschreitung muss bei einer Überschreitung ab 25 Prozent der Obergrenze gezahlt werden.
Sprich: 500.000 Euro Wahlkampfkosten-Ausgaben sind 100.000 Euro Überschreitung und für die sind 100.000 Euro Strafe fällig. Bei einer Überschreitung unter 25 Prozent der Obergrenze müssen nur 50 Prozent Strafe gezahlt werden.
Regeln für Verwendung von KI
Neu im Abkommen sind Regeln für die Verwendung von KI: "Sie ist gekommen, um zu bleiben", sagte Tristan Ammerer von den Grünen. Die Unterzeichnenden verpflichteten sich, nicht nur jegliches "Dirty Campaigning" zu unterlassen und dieses auch nicht unter Einsatz von KI anzuwenden.
Sogenannte "Deep Fakes" oder KI-generierte Falschmeldungen jeder Art werden von den fünf Parteien abgelehnt. "Das wäre Wählertäuschung", so Ammerer. Sollte aber Bild- oder Videomaterial mithilfe von KI erstellt werden, so werde es mittels Wasserzeichen direkt im Produkt gekennzeichnet und nicht nur im Text darunter.
Keine Wahlwerbung am Wahltag
Das Fairnessabkommen sieht außerdem ein Diskriminierungsverbot vor. Weiters verzichten die Parteien auf zusätzliche Wahlwerbung am Wahltag direkt vor den Wahllokalen.
Da hatte es in den vergangenen Jahren immer wieder vereinzelten Wirbel gegeben. Die Parteien, die das Abkommen unterzeichnet haben, haben sich darauf geeinigt, dass sie die Regeln auch ihren nahestehenden Organisationen mit Mitgliedern weitergeben werden, damit auch die sich daran halten. Trotz mehrfacher Einladung hätten FPÖ und KFG nicht mitmachen wollen, so Ammerer: "Die Hand bleibt aber ausgestreckt."
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