Wahlkampf-Kostendeckel in Graz: Bei 400.000 Euro ist Schluss

Das Grazer Rathaus von außen
Für Parteien, die in Graz bei Gemeinderatswahlen antreten, ist künftig ein Limit für die Wahlkampfkosten vorgesehen.
  • Für die Grazer Gemeinderatswahlen wird eine Obergrenze von 400.000 Euro für Wahlkampfkosten pro Fraktion eingeführt.
  • Der Landesrechnungshof wird die Einhaltung der Wahlkampfkostenobergrenze prüfen, und Parteien müssen innerhalb von sechs Monaten alle Ausgaben offenlegen.
  • Das Gesetz tritt vor den Wahlen 2026 in Kraft.

Im kommenden Jahr wird in Graz wieder gewählt, die Gemeinderatswahlen in der zweitgrößten Stadt Österreichs stehen routinemäßig im Frühherbst 2026 an.

Zuletzt wurde am 26. September 2021 gewählt, wobei die Grazerinnen und Grazer für eine Überraschung sorgten: Die KPÖ lag vor der ÖVP, Elke Kahr löste danach als erste Bürgermeisterin den seit mehr als 18 Jahren amtierenden Siegfried Nagl im Bürgermeisteramt ab.

Limit für die Wahlkampfkosten

Ob Kahr kommendes Jahr erneut als Spitzenkandidatin ins Rennen geht, lässt die Kommunalpolitikerin noch offen. Ein Punkt ist aber seit Dienstag fix: Es wird für alle Parteien in Graz eine Obergrenze der Wahlkampfkosten geben.

Das Land Steiermark hat einen Gesetzesentwurf vorbereitet, wonach die Wahlkampfkosten pro Fraktion maximal 400.000 Euro betragen dürfen. Damit folgt das Land einem Wunsch der Stadtregierung, die per Petition um eben diese Änderung ersuchte; selbst regeln kann die Landeshauptstadt diesen Punkt nicht.

Der Landesrechnungshof prüft 

Das Gesetz orientiert sich an der Wahlkampfkosten-Bremse bei Landtagswahlen, dort liegt die Obergrenze aber mit einer Million Euro naturgemäß höher. Bis spätestens sechs Monate nach erfolgter Gemeinderatswahl müssen die Parteien dem Landesrechnungshof "eine komplette Aufstellung aller Ausgaben" zukommen lassen, wie es am Dienstag hieß. Diese Einrichtung wird dann die Einhaltung der Vorgaben prüfen.

In einem Zug geht dann auch gleich eine Namensänderung  über die Bühne: Der bisheriger Stadtrechnungshof wird zu Kontrollamt der Stadt Graz umbenannt. Das soll für "rechtliche Klarheit" sorgen.

"Es ist Gebot der Stunde auch im Wahlkampf sparsam mit Mitteln der öffentlichen Hand umzugehen", merkte ÖVP-Landtagsabgeordnete Martina Kaufmann an. "Deshalb ist es nur wichtig, eine Wahlkampfkostenobergrenze für die Landeshauptstadt neu zu definieren und auch bei den Gemeinderatswahlen einzuführen." FPÖ-Mandatar Günter Wagner geht davon aus, dass mit dieser Maßnahme "das Vertrauen der Bürger in die Politik" gestärkt werde.

Bereits am Mittwoch tagt der zuständige Unterausschuss des Landtages, in einer der nächsten Landtagssitzungen kann die Novelle damit beschlossen werden. Sie tritt somit rechtzeitig vor den Grazer Gemeinderatswahlen 2026 in Kraft.

Welche Sanktionen es gibt

Das Gesetz orientiert sich an jenen Vorgaben, die 2019 für Landtagswahlen in der Steiermark eingeführt wurden und Sanktionen vorsehen. Überschreitet beispielsweise eine wahlwerbende Partei im Land die Kostenobergrenze um bis zu einem Viertel, folgt eine Geldbuße und zwar die Hälfte jenes Betrages, der über der Millionen-Grenze liegt. Diese Summe wird dann von der Parteienförderung abgerechnet.

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