Terror-Verurteilter vor Einbürgerung? Innenminister will das verhindern
Innenminister Karner bekämpft die Entscheidung
Eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Steiermark hat nun Auswirkungen bis in die Bundespolitik. Das Gericht gab bereits 2024 grünes Licht für die Einbürgerung eines Syrers, der seit 2014 in Österreich lebt, ein aufrechtes Dienstverhältnis hat und mittlerweile auch Vater ist.
Terroristische Vergangenheit
Allerdings hat der Mann eine brisante Vergangenheit: Er stand vor zehn Jahren in Graz vor Gericht - angeklagt war Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Der Mann soll in Syrien in einer Terrorgruppe gekämpft haben, die ein Kalifat errichten will.
Dafür setzte es 2016 im Verfahren in Graz zweieinhalb Jahre Haft, die Strafhöhe wurde später vom Oberlandesgericht auf zwei Jahre reduziert. Mittlerweile gilt diese Strafe als getilgt.
Hitler-Foto mit Herz verschickt
So weit, nicht so einfach. Der Verfassungsschutz hält den Mann nach wie vor für gefährlich, zumal er auch kein Deradikalisierungsprogramm absolviert habe. Zudem gab es 2023 erneut Ermittlungen gegen ihn, weil er ein Foto Adolf Hitlers in einer WhatsApp-Gruppe mit einem Herz versehen haben soll. Dieses Verfahren wurde laut Kleiner Zeitung von der Staatsanwaltschaft Graz aber eingestellt.
Unter anderem auch deshalb wies die steirische Landesregierung das Einbürgerungsansuchen des Mannes 2023 ab. Auch beim Landesverwaltungsgericht blitzte er mit einer Beschwerde dagegen ab.
Doch dann war der Verfassungsgerichtshof am Zug - er gab der Beschwerde statt. Das steirische Gericht gab daraufhin den Weg in Richtung Staatsbürgerschaft frei.
Innenminister bekämpft Entscheidung
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) ließ am Freitag nun wissen, dass er Revision gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Steiermark eingebracht habe: Dessen Entscheidung sei rechtswidrig. Auch FPÖ-Landeshauptmann Mario Kunasek hatte sich bereits gegen die Verleihung der Staatsbürgerschaft ausgesprochen.
So habe sich das Landesverwaltungsgericht unter anderem „nicht ausreichend mit den bestehenden Widersprüchen im Verfahren auseinandergesetzt“, begründete Karner.
Weiterhin Gefährdungspotenzial
Demnach seien „wesentliche Umstände, die gegen eine Verleihung der Staatsbürgerschaft sprechen, nicht ausreichend berücksichtigt“ worden, etwa die Verurteilung 2016, das fehlende reumütige Geständnis und die Nichtteilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm. Außerdem bestehe ein aufrechtes Waffenverbot gegen den Betroffenen, der Verfassungsschutz beobachte weiterhin „Gefährdungspotenzial“.
Jetzt ist der Verwaltungsgerichtshof am Zug.
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