Erstmals seit 15 Jahren straftätiger Syrer in sein Heimatland abgeschoben

Erstmals seit 15 Jahren straftätiger Syrer in sein Heimatland abgeschoben
32-Jähriger war 2018 als „Medien-Mudschahid“ vom Landesgericht Salzburg wegen terroristischer Vereinigung zu sieben Jahre Haft verurteilt worden.

Erstmals seit 15 Jahren fand am Donnerstag eine Abschiebung eines straftätigen Syrers in sein Heimatland statt. Das gab das Innenministerium bekannt. Vergangene Woche war diese noch wegen des geschlossenen Luftraums über dem Land in Folge der Eskalation des Nahost-Konflikts abgeblasen worden.

Mann für IS tätig

Der 32-Jährige war im November 2018 vom Landesgericht Salzburg wegen Beteiligung an der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte sich als eine Art „Medien-Mudschahid“ betätigt. Dem Urteil zufolge ging es ihm darum, die Mitglieder für den IS anzuwerben und durch propagandistische Fotos, Videos, Filme, Bildcollagen und Grafiken über vergangene oder angekündigte Terroranschläge die europäische Zivilbevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen. Für die Marketings- und Rekrutierungsmaßnahmen nutzte er zahlreiche Plattformen, darunter Google, Flickr, Tumblr, Facebook, Telegram, Blogspot, Youtube, Instagram oder WordPress. Alleine auf Twitter soll der Mann etwa 30 Profile „bespielt“ haben. 

Die Ermittler stellten auf elektronischen Geräten des Syrers 40.000 Dateien sicher. Aufgrund dieser Verurteilung erkannte ihm das BFA im Februar 2019 den Status des Asylberechtigten ab und erließ eine Rückkehrentscheidung mit einem unbefristeten Einreiseverbot. Die Abschiebung wurde aufgrund der damaligen Lage in Syrien jedoch für unzulässig erklärt. 

Ende 2024 aus Haft entlassen und erneut um Asyl angesucht Im vergangenen Dezember wurde der Mann nach Verbüßung seiner Strafe aus der Haft entlassen. Da die Voraussetzungen für die Verhängung von Schubhaft zu diesem Zeitpunkt nicht vorlagen, ordnete das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) als gelinderes Mittel eine tägliche Meldeverpflichtung bei einer Polizeiinspektion an. Dieser kam der Syrer auch nach. Im November 2024 - und damit noch vor der Haftentlassung - hatte er einen zweiten Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Das BFA wies diesen Asylantrag im April 2025 ab und erließ erneut eine Rückkehrentscheidung mit unbefristetem Einreiseverbot.

Im Dezember 2024, also unmittelbar nach dem Fall des Assad-Regimes, hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl im Auftrag des Ministers ein Rückkehr- und Abschiebeprogramm vorbereitet. Dazu gehören auch gezielte Maßnahmen im Bereich der Rückkehrberatung, die bereits verstärkt zur Ausreise von Syrern geführt haben. Seit dem Fall des Assad-Regimes gab es demnach mehr als 350 Ausreisen (zum Vergleich: 2023 waren es gesamt 200 Ausreisen von Syrern).

Der Fokus liege aber auf den Abschiebungen von Straftätern. Bei einem Treffen mit dem syrischen Innenminister Gemeinsam mit Karners damaligen deutschen Amtskollegin Nancy Faeser Ende April 2025 wurde dafür die Grundlage geschaffen. Laut Innenministerium ist damit Österreich das erste europäische Land, das einen syrischen Straftäter direkt nach Syrien abschieben konnte. 

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP): "Die heute durchgeführte Abschiebung ist Teil einer harten und damit gerechten Asylpolitik. Es ist ein starkes Signal, dass Österreich verurteilte Straftäter konsequent außer Landes bringt, jetzt auch wieder nach Syrien. Diesen eingeschlagenen Weg werden wir mit harter Arbeit und Nachdruck fortsetzen.“

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