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86-Jährige wegen Mordversuchs an Tochter verurteilt: Vier Jahre Haft

Pensionistin wollte laut Anklage ihre geistig schwer beeinträchtigte Tochter mit Überdosis an Schlaftabletten töten.
++ THEMENBILD ++ GERICHT / VERHANDLUNGSSAAL

Eine 86-Jährige ist am Montag am Landesgericht Salzburg wegen versuchten Mordes unter Anwendung einer außerordentlichen Strafmilderung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. 

Laut Anklage soll sie am 25. Oktober 2025 versucht haben, ihre geistig schwer beeinträchtigte, 61-jährige Tochter durch Verabreichung einer potenziell tödlichen Dosis an Schlaftabletten zu töten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Salzburgerin sagte bei dem Prozess, sie habe damit verhindern wollen, dass ihre Tochter in ein Pflegeheim kommt, und sie habe sich selbst das Leben nehmen wollen. Der Ehemann der Beschuldigten, der auch der Vater der 61-Jährigen ist, fand die beiden Frauen noch lebend vor und verständigte die Rettung. 

86-Jährige in Untersuchungshaft

Die 86-jährige, bisher unbescholtene Pensionistin wurde in Untersuchungshaft genommen. Sie verbringt diese in einer geriatrischen Abteilung der Sonderkrankenanstalt Wilhelmshöhe, die eine Außenstelle der Justizanstalt Wien-Josefstadt ist.

Justizwachebeamten schoben die Angeklagte am Montag im Rollstuhl in den Schwurgerichtssaal. Die Einvernahme der Frau gestaltete sich etwas schwierig, mehrmals mussten die Fragen wiederholt werden, erst dann konnte sie antworten, manchmal auch unter Tränen. Sie erklärte dem vorsitzenden Richter Günther Nocker, dass sie mit dem Vorhaben ihres Sohnes, der bereits die Obsorge über die 61-Jährige inne hatte, ihre Tochter in ein Pflegeheim zu bringen, nicht einverstanden gewesen sei. Vater und Sohn wollten die betagte Frau damit offenbar entlasten.

Angeklagte wollte nicht, dass Tochter in ein Pflegeheim kommt

Die Angeklagte sagte, sie habe befürchtet, dass es ihrer Tochter im Pflegeheim schlecht gehe, „dass sie tun muss, was sie nicht mag. Ich sagte, das kommt nicht in Frage“, begründete sie, warum sie dem Leben ihrer Tochter und ihrem eigenen Leben ein Ende bereiten habe wollen. „Meine Tochter hat gesagt, sie geht in kein Pflegeheim.“ 

Diese habe weder lesen noch schreiben können, außer ihren Vornamen, und auch selbst keine Entscheidungen treffen können. „Sie hat gemacht, was ich sage.“ Sie sei der Ansicht gewesen, dass die Menge an Schlaftabletten, die sie ihrer Tochter verabreicht und die sie selbst eingenommen habe, ausreichen würde, um das Leben beider zu beenden.
 

Justizwachebeamten schoben die Angeklagte am Montag im Rollstuhl in den Schwurgerichtssaal. Die Einvernahme der Frau gestaltete sich etwas schwierig, mehrmals mussten die Fragen wiederholt werden, erst dann konnte sie antworten, manchmal auch unter Tränen. Sie erklärte dem vorsitzenden Richter Günther Nocker, dass sie mit dem Vorhaben ihres Sohnes, der bereits die Obsorge über die 61-Jährige inne hatte, ihre Tochter in ein Pflegeheim zu bringen, nicht einverstanden gewesen sei. Vater und Sohn wollten die betagte Frau damit offenbar entlasten.

„Sie hat gemacht, was ich sage“

Die Angeklagte sagte, sie habe befürchtet, dass es ihrer Tochter im Pflegeheim schlecht gehe, „dass sie tun muss, was sie nicht mag. Ich sagte, das kommt nicht in Frage“, begründete sie, warum sie dem Leben ihrer Tochter und ihrem eigenen Leben ein Ende bereiten habe wollen. „Meine Tochter hat gesagt, sie geht in kein Pflegeheim.“ Diese habe weder lesen noch schreiben können, außer ihren Vornamen, und auch selbst keine Entscheidungen treffen können. „Sie hat gemacht, was ich sage.“ Sie sei der Ansicht gewesen, dass die Menge an Schlaftabletten, die sie ihrer Tochter verabreicht und die sie selbst eingenommen habe, ausreichen würde, um das Leben beider zu beenden.

Staatsanwältin: 15 Tabletten des Schlafmittels „Halcion“ verabreicht

Laut Staatsanwältin waren es jeweils 15 Tabletten des Schlafmittels „Halcion“. „Die Angeklagte wusste, was sie tat. Sie war zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig.“ Die Tochter habe aufgrund ihrer schweren geistigen Beeinträchtigung die Gefahren der Tabletteneinnahme nicht erkannt. Bei den zwei Frauen sei eine „massive Bewusstseinsbeeinträchtigung“ eingetreten. „Dass beide lediglich eine Sedierung erlitten, war Glück und dem Ehegatten zu verdanken, der Hilfe geholt hat.“ Auch ein Abschiedsbrief der Angeklagten wurde gefunden.

Laut Staatsanwältin waren es jeweils 15 Tabletten des Schlafmittels „Halcion“. „Die Angeklagte wusste, was sie tat. Sie war zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig.“ Die Tochter habe aufgrund ihrer schweren geistigen Beeinträchtigung die Gefahren der Tabletteneinnahme nicht erkannt. Bei den zwei Frauen sei eine „massive Bewusstseinsbeeinträchtigung“ eingetreten. „Dass beide lediglich eine Sedierung erlitten, war Glück und dem Ehegatten zu verdanken, der Hilfe geholt hat.“ Auch ein Abschiedsbrief der Angeklagten wurde gefunden.

Die Staatsanwältin wie auch Verteidiger Markus Kobler sprachen von einem besonders tragischen Verfahren. „Die 61-Jährige ist durch eine angeborene Entwicklungsstörung mit schwerer Intelligenzminderung schwer beeinträchtigt“, so die Staatsanwältin. Der Verteidiger erklärte, die Tochter sei der Mittelpunkt im Leben der Angeklagten gewesen. 

Emotionales Naheverhältnis

Zwischen den beiden habe ein besonderes emotionales Naheverhältnis bestanden, die Mutter habe sich aufopferungsvoll um die Tochter gekümmert. Am Abend des 24. Oktober, als der Sohn in einem Gespräch mit den Eltern sie damit konfrontiert habe, die 61-Jährige müsse in ein Pflegeheim, sei die Lebenswelt der Angeklagten erschüttert worden. „Sie war überzeugt, dass sich niemand mit derselben Liebe und Fürsorge um die Tochter kümmern kann, und hat keinen anderen Ausweg mehr gesehen.“ Die Beschuldigte habe sich bereits im Ermittlungsverfahren ihrer Verantwortung gestellt und sich reuig gezeigt.

Bei dem Prozess schilderte die Angeklagte noch, dass es jetzt ihrer Tochter in dem Pflegeheim gut gehe und sie dort glücklich sei. In ihrem Eingangsplädoyer hatte die Staatsanwältin den Geschworenen noch zu bedenken gegeben, dass es tragisch sei, wenn eine Mutter versuche, ihre Tochter zu töten, und ein Mitgefühl menschlich sei, man sich aber auf die rechtliche Seite des Verfahrens konzentrieren solle.

Verteidiger und Staatsanwältin gaben keine Rechtsmittelerklärung ab

Die Geschworenen haben den Mordversuch einstimmig bejaht, wie Gerichtssprecher Thomas Tovilo-Moik erklärte. Weder die Staatsanwältin noch der Verteidiger gaben eine Rechtsmittelerklärung ab. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig. Eine außerordentliche Strafmilderung nach Paragraf 41 StGB kann dann gewährt werden, wenn Milderungsgründe überwiegen beziehungsweise bei atypischen Ausnahmefällen.

In einem ähnlich gelagerten Fall wurde im März dieses Jahres ein 86-jähriger Salzburger am Landesgericht Salzburg wegen versuchten Mordes verurteilt. Er soll im August 2025 versucht haben, seine bettlägerige, schwer demente, 85-jährige Ehefrau ebenfalls durch Verabreichung von „Halcion“ zu töten. Die beiden überlebten. Das Gericht verurteilte den 86-Jährigen unter Anwendung „außerordentlicher Strafmilderung“ zu drei Jahren bedingter Haft. Das eigentliche Strafmindestmaß für Mordversuch liegt bei zehn Jahren. Verurteilt wurde damals auch die Haushälterin des Pensionistenpaars: Sie hatte dem 86-Jährigen das „Halcion“ besorgt und erhielt 4,5 Jahre teilbedingte Haft. Die Urteile wurden nicht rechtskräftig: Staatsanwältin wie die Verteidiger meldeten Berufung an.

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