Psychiatrische Gutachten: Ein schmaler Grat für die Justiz

Friedrich F. war amtsbekannt, Konsequenzen gab es keine.

Friedrich F. hatte Wut im Bauch. Gegen Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und seine Nachbarn. Am Sonntag soll sich seine Wut entladen haben: Zwei Nachbarn wurden erschossen, eine weitere Person schwer verletzt.

Der 66-Jährige legte sich oft mit Behörden an. Er fühlte sich ungerecht behandelt, prangerte das auf einer eigenen Homepage an, veröffentlichte Videos, in denen er, nur mit Unterhose bekleidet, aus der Anwaltskammer herauskam. Als kauzigen, älteren Mann – so nahmen ihn die Behörden wahr. Haben sie versagt wie im Fall von Francis N., jenem psychisch kranken Mann, der am Wiener Brunnenmarkt Maria Eschelmüller mit einer Axt tötete?

Brunnenmarkt

"Auch wenn es gewisse Parallelen gibt – inhaltlich unterscheiden sich diese Fälle sehr", sagt Christian Pilnacek, Chef der Sektion Strafrecht im Justizministerium. Der psychisch kranke Francis N. war verwahrlost, obdachlos und schon vorher durch körperliche Übergriffe aufgefallen.

Friedrich F. hat eine intakte Familie und nutzte die Pension für seine Hobby, das Imkern. Und er leidet an paranoider Schizophrenie – das stellte ein Gutachter im Zuge eines Prozesses 2016 fest. Ebenso seine Unzurechnungsfähigkeit. "Entscheidend war, dass er als nicht gefährlich eingestuft worden ist", sagt Pilnacek. "Weder für andere, noch für sich."

Somit waren der Justiz die Hände gebunden. Denn nur mit einer schlechten Gefährlichkeitsprognose oder einer Tat, die mit mehr als einem Jahr Haft bedroht ist, hätte man ihn in den Maßnahmen-Vollzug einweisen können. "Die Justiz muss auf den Sachverstand der Gutachter vertrauen können", sagt Pilnacek.

Doch gerade das Thema Sachverständige ist ein heiß diskutiertes und wesentlicher Bestandteil der geplanten Reform des Maßnahmenvollzugs. "Man muss sich ansehen, ob die psychiatrische Grundversorgung in Österreich tatsächlich ausreichend ist", sagt Pilnacek. Zentraler Punkt ist der Mangel an Gerichtsgutachtern. "Wir haben ein Problem mit den niedrigen Gebühren für Sachverständige", gibt der Sektionsleiter offen zu. "Darum gibt es auch zu wenige Psychiater, die sich dafür interessieren."

Ein Psychiater hatte F. erst untersucht, als er androhte, sich vor dem Oberlandesgericht Graz in die Luft zu jagen – sollte der Gerichtspräsident keine Zeit für ihn haben. F. wurde angezeigt. Wie schon einige Male zuvor. Verurteilt wurde er nur ein Mal – 2011 wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Dass er der Justiz Korruption vorwarf und Mitarbeiter bedrohte, ist kein Einzelfall. "Da gibt es einige in Österreich", sagt Pilnacek. Deshalb ein Sachwalterschafts-Verfahren in Gang zu setzen, sei nicht möglich gewesen. "Dann hätten wir den Vorwurf gehabt, dass wir Kritiker mundtot machen. Das ist ein schmaler Grat. Aber solche Fälle geben uns zu denken."

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