Zwei Syrer vor Gericht: "Umerziehung" endete tödlich

Der Anwalt des Zweitangeklagten stellte die Zurechnungsfähigkeit seines Mandanten in Frage
Den beiden 19-Jährigen wird ein Raubmord an einem 30-jährigen Serben in der Stadt Salzburg vorgeworfen.

Aleksandar M. hatte am Salzburger Hauptbahnhof (dort war er für die Betreuung von WC-Anlagen zuständig, Anm.) immer wieder Männer kennengelernt und in seine Wohnung in der Elisabethstraße mitgenommen. Im vergangenen Sommer wurde dem 30-jährigen Serben seine Kontaktfreudigkeit zum Verhängnis: Zwei 19-jährige Syrer sollen den schmächtigen Mann im Juli ausgeraubt und umgebracht haben.

Die beiden mussten sich deswegen am Montag vor Gericht verantworten. Der Erstangeklagte, der des Mordes beschuldigt wird, gab zu, M. solange im Schwitzkasten gewürgt zu haben, bis er tot war. Zugleich bestritt er die Absicht und sprach von einem "Unfall". Nach der Tat hatte zumindest einer der beiden die gefesselte Leiche in die Badewanne gelegt. Mit Wasser und Shampoo versuchten die Männer noch, Spuren in der Wohnung zu verwischen.

Rache wegen Pornofilm

M. habe ihm einen Tag vor dem Übergriff einen Pornofilm in seiner Wohnung gezeigt, sagte der Erstangeklagte. Gleichzeitig soll er sexuelle Avancen gemacht haben. Darauf sei der 19-Jährige in Angst geraten und aus der Wohnung geflohen, sagte er gegenüber der Richterin. Danach habe er sich mit seinem Komplizen rächen wollen. "Er wollte den Herrn M. lediglich erziehen", behauptete seine Verfahrenshelferin. Daher hätten die beiden Syrer ihren Angaben zufolge geplant, ihr Opfer zusammenzuschlagen und ihm das Handy zu stehlen.

Der Anwalt des Zweitangeklagten versuchte vor den Geschworenen, die Zurechnungsfähigkeit seines Mandanten infrage zu stellen. Die Männer hätten vor der Tat innerhalb von vier Stunden gemeinsam eine Flasche Wodka geleert und je fünf bis sechs Bier getrunken, was drei bis 3,5 Promille Alkohol im Blut entsprechen würde. Der Konsum von Marihuana und Tabletten hätte die Zurechnungsfähigkeit zusätzlich eingeschränkt.

Kleidung des Opfers

Belege dafür gibt es keine. Die beiden Männer wurden erst mehr als zwei Wochen nach der Tat geschnappt. In ihren Unterkünften in Puch (Tennengau) und in Thalgau (Flachgau) fanden die Ermittler zahlreiche Kleidungsstücke des Opfers, die die beiden mutmaßlichen Täter getragen haben dürften. „Sie haben ein schlechtes Gewissen, dass jemand gestorben ist und ziehen dann dessen Sachen an?“, fragte die Richterin den Erstangeklagten, der zuvor von seinem schlechten Gewissen gesprochen hatte, weil er einen Menschen getötet habe.

Die Urteile sollen am zweiten Verhandlungstag morgen, Mittwoch, gesprochen werden. Der Strafrahmen beträgt bei einem Schuldspruch zwischen einem Jahr und 15 Jahren Haft. Gegen die beiden Syrer sind außerdem mehrere Strafanträge wegen weiterer kleinerer Delikte offen.

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