Zug, Flug, Taxi: Die skurrilen Regeln der neuen Maskenpflicht

Am 1. Juni ist es so weit: Österreich geht wieder großteils oben ohne - die FFP2-Maske fällt auch in den meisten der wenigen Teilbereiche, in denen sie noch verpflichtend getragen werden musste. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) begründete diese "Atempause" für vorerst drei Monate, wie er sich am Dienstag ausdrückte, mit den stetig sinkenden Zahlen an Corona-Neuinfektionen.
Grundsätzlich gilt ab 1. Juni Maskenpflicht bundesweit nur noch in Arztpraxen, Spitälern, Senioren- und Pflegeheimen. Überall anders - z. B. im Supermarkt oder in der Drogerie sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln - ist sie nicht mehr zwingend vorgeschrieben.
Ist nun alles logisch geregelt in Österreich? Nein, denn Wien schlägt erneut einen Sonderweg ein: Hier bleiben die Masken weiterhin in allen Öffis sowie auch in Apotheken oben. Hier die kniffligsten Fragen zur Maskenpflicht:
Müssen Pendler aus NÖ auf der Fahrt nach Wien Masken im Railjet tragen?
Ja und nein. Solange sie sich auf niederösterreichischem Gebiet befinden - nein. Hier gilt wie im Rest Österreichs das Aus für die Maskenpflicht ab 1. Juni. Sobald der Zug nach Wien einfährt - ja. Denn Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) geht bei dieser Lockerung nicht mit. In sämtlichen Wiener Öffis greifen weiterhin die bekannten Regeln: FFP2-Pflicht für alle Personen ab sechs Jahren. Schwangeren und Personen mit ärztlich bestätigtem Ausnahmegrund reicht der einfachere Mund-Nasen-Schutz, Kinder unter sechs Jahren brauchen keine Maske.
Und an den Haltestellen - Maske auf oder ab?
Bundesweit fallen sämtliche Vorschriften, in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken zu tragen, mit 1. Juni weg. Damit ist es auch nicht mehr Pflicht, sie in einer Bahnhofshalle zu verwenden - außer: Diese Halle befindet sich in Wien. Dort gilt die Maskenpflicht auch an jenen Haltestellen weiter, die sich in Innenräumen befinden. Konkret: In einer U-Bahn-Station im Untergrund ist eine Maske zu tragen, an einer Haltestelle der S-Bahn oder Straßenbahn im Freien nicht.
Was bei staatsgrenzüberschreitenden Fahrten mit der Bahn geschieht, ist noch offen. Die ÖBB warten erst die neue Verordnung des Bundes ab. Details werde es erst Anfang kommender Woche geben, hieß es am Mittwoch.
Chauffieren Taxler ihre Gäste jetzt auch ohne Maske?
Ja, auch dieser Anwendungsbereich der Masken fällt mit 1. Juni. Und zwar österreichweit, Wien schließt sich in dem Fall der Bundesvorgabe an.
Reisen jetzt auch die Flugpassagiere maskenlos?
Das kommt darauf an, wohin die Reise geht. Die EU-Gesundheitsbehörde hat die generelle Empfehlung, Masken während der Flüge und auf dem Flughafen zu tragen, ab 16. Mai zurückgenommen. Aber: Das bricht nicht nationales Recht. Da Flüge zum öffentlichen Verkehr zählen, kommt das Ende der Maskenpflicht etwa bei den Austrian Airlines auch erst mit 1. Juni.
Aber keine Regel ohne Ausnahme: Da die Vorschriften des Ziellandes gelten, bleibt auf bestimmten Routen dennoch die Maske auf, heißt es seitens der Airline: "Zu Destinationen, an denen das Tragen einer Maske verpflichtend ist, wird auch an Bord unserer Flüge Maskenpflicht bestehen." Das könnte dann Flüge z. B. nach Rom oder Venedig treffen, in Italien gilt die Maskenpflicht in Öffis vorerst bis 15.Juni, dort allerdings nur mit einfacherem Mund-Nasen-Schutz (MNS) statt FFP2 wie in Österreich üblich.
Aber auf dem Flughafen Wien-Schwechat fällt die Maskenpflicht - der Vienna Airport liegt ja in Niederösterreich und nicht in Wien.
Kommt die Maskenpflicht in Österreich automatisch nach drei Monaten wieder?
Nein, für jede weitreichende Wiedereinführung ist eine neue Verordnung nötig, ebenso wie nun für die Aussetzung ab 1. Juni. Eigentlich war die Maskenpflicht im Handel des lebensnotwendigen Bedarfs in der 2. Covid-19-Basismaßnahmenverordnung bis 8. Juli vorgeschrieben.
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