Zug, Flug, Taxi: Die skurrilen Regeln der neuen Maskenpflicht

Zug, Flug, Taxi: Die skurrilen Regeln der neuen Maskenpflicht
So müssen etwa Zug-Pendler aus Niederösterreich die Maske an der Wiener Stadtgrenze aufsetzen.

Am 1. Juni ist es so weit: Österreich geht wieder großteils oben ohne - die FFP2-Maske fällt auch in den meisten der wenigen Teilbereiche, in denen sie noch verpflichtend getragen werden musste. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) begründete diese "Atempause" für vorerst drei Monate, wie er sich am Dienstag ausdrückte, mit den stetig sinkenden Zahlen an Corona-Neuinfektionen.

Grundsätzlich gilt ab 1. Juni Maskenpflicht bundesweit nur noch in Arztpraxen, Spitälern, Senioren- und Pflegeheimen. Überall anders - z. B. im Supermarkt oder in der Drogerie sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln - ist sie nicht mehr zwingend vorgeschrieben.

Ist nun alles logisch geregelt in Österreich? Nein, denn Wien schlägt erneut einen Sonderweg ein: Hier bleiben die Masken weiterhin in allen Öffis sowie auch in Apotheken oben. Hier die kniffligsten Fragen zur Maskenpflicht:

Müssen Pendler aus NÖ auf der Fahrt nach Wien Masken im Railjet tragen?

Ja und nein. Solange sie sich auf niederösterreichischem Gebiet befinden - nein. Hier gilt wie im Rest Österreichs das Aus für die Maskenpflicht ab 1. Juni. Sobald der Zug nach Wien einfährt - ja. Denn Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) geht bei dieser Lockerung nicht mit. In sämtlichen Wiener Öffis greifen weiterhin die bekannten Regeln: FFP2-Pflicht für alle Personen ab sechs Jahren. Schwangeren und Personen mit ärztlich bestätigtem Ausnahmegrund reicht der einfachere Mund-Nasen-Schutz, Kinder unter sechs Jahren brauchen keine Maske. 

Kommentare