Zu heiß fürs Tier: Wenn das Auto zur gefährlichen Falle wird
Bis zu 36 Grad heiß soll es dieses Wochenende werden. Umgerechnet auf den Innenraum eines im Freien stehenden Autos heißt das nach fünf Minuten 40 Grad, nach einer halben Stunde 52 Grad und nach einer Stunde sogar 62 Grad. Eine lebensgefährliche Falle, insofern der Hund darin zurückgelassen wird.
Erst diese Woche kam es zu zwei Vorfällen in Kärnten: Bei Außentemperaturen von 30 Grad stand auf einem Parkplatz in Maria Saal (Klagenfurt-Land) ein Pkw in der prallen Sonne. Passanten hörten ein Winseln im Kofferraum, woraufhin sie die Polizei verständigten: Beamte befreiten den Husky. Mehr als eine Stunde später traf die Besitzerin beim Auto ein. Ein ähnliches Schicksal ereilte einen Labrador in Klagenfurt: Während seine Besitzer einkaufen gingen, musste er im Auto warten. Wieder riefen Passanten die Polizei, die den Hund befreite. Eine Stunde später kamen die Halter, denen nun eine Strafe wegen Tierquälerei droht.
Trügerischer Schatten
„Das geht gar nicht, dass man ein Lebewesen im Auto zurücklässt, egal ob Hund, Katze oder Vogerl“, zeigten sich Jürgen und Johanna Stadler vom Tierschutzhof Pfotenhilfe empört. „Auch nicht, wenn man das Auto in den Schatten stellt. Während die Besitzer ihren Besorgungen nachgehen, vergessen sie auf das Auto. Die Erde dreht sich weiter und schon steht es in der Sonne.“
Und dann helfe auch kein Fenster mehr, das einen Spalt geöffnet sei. In den Kärntner Fällen waren nämlich die Autoscheiben fünf Zentimeter nach unten gekurbelt. „Machen Sie einen Selbstversuch, das hilft nichts“, so Johanna Stadler. Nur wenige Minuten im heißen Pkw würden reichen, damit eine „blöde Situation“ entstehe.
Zudem komme, dass sich Hunde nicht so kühlen können, wie Menschen es tun. „Wir schwitzen uns zur Abkühlung nass. Das kann ein Hund gar nicht. Verteilt auf den Körper hat er viel weniger Schweißdrüsen.“
Strafe erweitern
Die Pfotenhilfe appelliert deshalb an die Vernunft der Halter. Erledige man den Wocheneinkauf, könne man den Hund auch für eine halbe Stunde alleine in der kühlen Wohnung lassen. Ansonsten gebe es durchaus positive Beispiele von Geschäften, bei denen Hunde auch drinnen herzlich willkommen sind.
Helfe das alles nichts, fordert man höhere Strafen. Geregelt ist Tierquälerei im Paragrafen 222 des Strafgesetzbuchs. „Der Paragraf ist auf Vorsatz ausgelegt. Da wird man sich immer leicht rausreden können.“ Es müsse auch die Fahrlässigkeit berücksichtigt werden.
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