Causa Ischgl: Gericht weist Amtshaftungsklagen ab
Es ist ein herber Rückschlag für die Betroffenen: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien hat zwei Ischgl-Klagen abgewiesen.
In den beiden Fällen ging es konkret um zwei deutsche Urlauber, die sich im März 2020 in Ischgl mit dem Virus angesteckt hatten. Ein Urlauber hatte einen leichter Verlauf, der andere leidet an den Folgen von Long Covid.
Verbraucherschützer Peter Kolba, der die Kläger unterstützt hatte, ist empört: "Die Urteile sind einseitig und absurd", sagt er. Das Gericht hätte keinen einzigen Zeugen angehört, gehe aber davon aus, dass es sich nicht "mit erforderlicher Sicherheit" feststellen lasse, dass am 1. März 15 isländische Urlaubsrückkehrer in ihrer Heimat positiv auf das Virus getestet worden sind. "Diese Meldungen kamen über das Europäische Warnsystem der Gesundheitsbehörden und liegen im Akt", sagt Kolba.
Zudem habe eine isländische Reiseleiterin berichtet, dass sich zwei Urlauber am Rückflug angesteckt hätten. Daher hätten auch die Landesbehörden diese Information glauben können.
"Wir werden es nicht zulassen, dass über die massiven Behördenfehler in Ischgl der Mantel des Schweigens gebreitet wird", sagt Kolba. "Wir werden in Berufung gehen, weitere Klagen einbringen und eine Sammelklage organisieren."
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