Wo ist der "böse Wolf" geblieben?
Das Ersturteil ist gefällt, doch der Adressat ist verschwunden. Diese Woche stellte die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau den Bescheid zur „Entnahme“ eines Wolfes aus.
Etwas salopper formuliert: Der Wolf mit dem DNA-Genotyp 59MATK wurde zum Abschuss freigegeben. Das Tier ist aber quasi untergetaucht, österreichweit den letzten DNA-Nachweis dieses Tieres gab es bereits vergangenen Jänner im Gasteiner Tal. Im Juni und Juli 2019 hatte der Wolf 24 Schafe gerissen und vier weitere verletzt, woraufhin eine Agrargenossenschaft den Entnahmeantrag stellte.
Bis zu einem rechtskräftigen Urteil hätte 59MATK aber ohnehin nichts zu befürchten. Und bis dahin kann es dauern. Zwei Naturschutzorganisationen haben bereits einen Einspruch angekündigt. „Ich denke, dass das bis zum Europäischen Gerichtshof gehen wird“, sagt Hubert Stock, Wolfsbeauftragter des Landes Salzburg.
Gutachten empfiehlt nicht den Abschuss
Am Freitag meldeten sich die beiden entgegengesetzten Pole in der Debatte zu Wort. Die Landwirtschaftskammer begrüßt den Bescheid, bemängelt aber die Verfahrensdauer: „Aufwendige Verfahren dieser Art sind nicht geeignet, um rasch reagieren zu können.“ Der WWF sieht „große inhaltliche Schwächen“ im Bescheid. Schließlich meldete sich auch Gutachter Klaus Hackländer von der Universität für Bodenkultur zu Wort: „Mein Gutachten empfiehlt nicht den Abschuss als erste Wahl, sondern den Fang, die Besenderung und die Vergrämung des besagten Wolfs.“ Der Bescheid wird nun jedenfalls vom Landesverwaltungsgericht Salzburg überprüft werden.
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