Job-Verweigerer: Kammern wollen weiter bei "Jagd" helfen
Die Wirtschaftskammern in Tirol und Oberösterreich hatten Ende Juli für viel Aufregung gesorgt. In eMails forderten sie ihre Mitglieder dazu auf, Jobsuchende, "die sich nur den Stempel holen" zu melden. Der KURIER berichtete.
Nun hat die Datenschutzbehörde empfohlen, diese Praxis zu unterlassen. "Wir sind der Ansicht, dass die Wirtschaftskammer nicht dazu berechtigt ist, personenbezogene Daten zu erheben. Das ist Aufgabe des AMS", sagt Matthias Stindl, stellvertretender Leiter der Datenschutzbehörde. Rechtlich bindend ist diese Empfehlung für die Wirtschaftskammern zwar nicht, die Erfahrung zeige aber, dass sich die Betroffenen daran halten würden, meint Stindl.
WK sei Teil des AMS
Bei Erhard Prugger stößt die Entscheidung der Datenschutzbehörde auf wenig Verständnis. Er leitet die Abteilung Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer Oberösterreich. Prugger kritisiert, dass die Behörde nicht bedacht habe, dass die Wirtschaftskammer im AMS-Landesdirektorium vertreten und somit Teil des AMS sei. Die Datenschutzbehörde schieße über das Ziel hinaus.
Direkt an AMS zu melden
Wenig überrascht von der Empfehlung der Behörde zeigte sich der Direktor der Wirtschaftskammer Tirol, Thomas Köhle. "Die Entscheidung akzeptieren wir. Wir halten uns daran." In Tirol will man es künftig ähnlich praktizieren wie in Oberösterreich: "Wir haben nach Rücksprache mit unseren Bezirksstellen und dem AMS entschieden, dass wir unseren Unternehmen raten, sich direkt ans AMS zu wenden."
Arbeitslose, die einen zumutbaren Job verweigern, verlieren beim ersten Mal für sechs Wochen den Anspruch auf die Arbeitslosenunterstützung. Im Vorjahr wurden bundesweit rund 14.300 Bescheide wegen Arbeits- oder Schulungsverweigerung erlassen.
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