Angehörige von 21-jährigem Opfer des Terroranschlags entschädigt

ANSCHLAG IN WIEN: GEDENKEN AN DIE OPFER AM TATORT IN DER WIENER INNENSTADT
Eltern und Bruder haben vom Terroropferfonds sechsstelligen Betrag erhalten. Amtshaftungsklage gegen Republik ist damit vom Tisch.

Die Hinterbliebenen eines 21-Jährigen, der am 2. November 2020 beim Terror-Anschlag in der Wiener Innenstadt vom Attentäter erschossen wurde, werden ihre Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich nicht weiterverfolgen. Wie ihr Anwalt Mathias Burger am Freitag der APA mitteilte, hat der beim Weißen Ring eingerichtete Terroropferfonds der Korneuburger Familie einen sechsstelligen Euro-Betrag zuerkannt und bereits bezahlt. "Unsere Ziele sind damit erreicht", sagte Burger.

Zunächst war die Bereitschaft des Bundes, den Angehörigen des jungen Mannes das erlittene Leid zumindest in finanzieller Hinsicht zu lindern, überschaubar geblieben. Die Eltern und der Bruder bekamen vorerst je 2.000 Euro aus dem Verbrechensopfergesetz und 4.500 Euro für die Begräbniskosten zugestanden, die damit aber nicht abgedeckt waren. An Trauerschmerzengeld wurden erst nach Einbringen der Klage beim Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) 10.000 Euro pro Person angeboten - "allerdings vorbehaltlich des Ergebnisses einer Prüfung, ob die Ansprüche zu Recht bestehen", wie Burger damals der APA verriet.

Angehörige von 21-jährigem Opfer des Terroranschlags entschädigt

Burger vertrat in seiner Klage den Standpunkt, dass der Anschlag verhindert hätte werden können, wäre es im Vorfeld nicht zu behördlichen Versäumnissen gekommen, die später die so genannte Zerbes-Kommission im Auftrag von Innen- und Justizministerium aufdeckte. In erster Instanz wurde der Klage laut Burger zwar nicht stattgegeben, der Anwalt wird nach Rücksprache mit der Familie gegen diese Entscheidung aber keine Berufung einlegen. Grund: Die Summe, die die Hinterbliebenen mittlerweile aus dem Terroropferfonds erhalten haben, liegt über den rund 130.000 Euro, die zuletzt von der Klage umfasst waren.

"Das zeigt uns, dass man eine Verantwortung für das, was der Familie widerfahren ist, übernimmt", hielt Burger fest. Mit dem finanziellen Zugeständnis "sind die Therapien finanziert", zeigte sich der Anwalt erleichtert. Speziell die Eltern des 21-Jährigen hatten massive Probleme mit psychotherapeutischem Betreuungsbedarf, als ihr Sohn mitten aus dem Leben gerissen wurde.

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