Wieder Nazi-Tattoos im Bad: 58-Jähriger zeigte SS-Runen auf rechter Wade
Am 9. Juli sorgte ein Mann im Freibad von Braunau für Aufsehen, als er seine Nazi-Tätowierungen zur Schau stellte.
Nun, knapp ein Monat später, gibt es den nächsten Fall. Dieses Mal im Süden.
Wie die Kärntner Polizei per Aussendung bekannt gab, beobachteten am Samstagnachmittag kurz vor 17:00 Uhr zwei Badegäste in einem Strandbad am Klopeinersee einen Mann, der auf der rechten Wade SS-Runen tätowiert hatte.
Urlaubsgäste erstatten Anzeige
Das Duo zeigte die Beobachtung sofort via Polizeinotruf an. "Bei den Anzeiger handelte es sich um zwei Urlaubsgäste, auch der Angezeigte war auf Urlaub in Kärnten", sagt Kärntens Polizeisprecherin Kristina Kapellari dem KURIER.
Nach kurzer Fahndung konnte der Mann, ein 58-jähriger Deutscher, im Zentrum von Seelach angehalten und wenig später befragt werden.
Er soll seine Nazi-Tätowierung seit gut 30 Jahren haben.
Er wird nach dem Verbotsgesetz von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt.
➤ Mehr lesen: Kritik an Polizei nach erfolgloser Nazi-Amtshandlung in Braunau
Anders war der Fall, wie berichtet, im Freibad von Braunau abgelaufen. Dort hatte ein bayerischer Polizist seine österreichischen Kollegen alarmiert, als neben ihm und seiner Familie in dem Schwimmbad, ein 32-Jähriger mit Nazi-Tattoos Platz nahm. Die Polizei rückte an, betrat das Bad aber nicht.
Einsatztaktik
Aus "einsatztaktischen Gründen", wie es in einer ersten Stellungnahme der oberösterreichischen Polizei hieß. Der Tätowierte verschwand und tauchte unter. Die Polizei sprach von Ermittlungen gegen Unbekannt, wenig später von einer amtsbekannten Person. Tatsächlich ist der Mann ein "alter Bekannter" mit drei Vorstrafen nach dem Verbotsgesetz.
Die erste einschlägige Vorstrafe gab es bereits im Alter von 16 Jahren.
Anklage wegen "Blut und Ehre"
Die Staatsanwaltschaft Ried hat gegen den 32-Jährigen und seinen Bad-Ausflug mittlerweile Anklage eingebracht. Auch wegen seiner "Blut-und-Ehre-Tätowierungen".
➤ Mehr lesen: NS-Tattoos im Freibad in Braunau: Verdächtiger festgenommen
Was durchaus bemerkenswert ist. Denn wer verfassungswidrige Tätowierungen mit Motiven aus der Zeit des Nationalsozialismus trägt, macht sich in Österreich unmittelbar strafbar, wenn diese im öffentlichen Raum zur Schau gestellt werden.
Spruch der Hitler Jugend
Darunter fallen etliche NS-Symbole, nicht aber der "Blood and Honour" bzw. Blut und Ehre-Schriftzüge - dem einstigen Spruch der Hitler Jugend. Dessen Zurschaustellung ist zwar in Deutschland, nicht aber in Österreich strafbar.
"Wir haben keinen Katalog, was strafbar ist und was nicht. Jede Form von Tätowierungen, die das Regime glorifizierend darstellt, ist aus meiner Sicht strafbar. Dazu zählt auch der Blut-und-Ehre-Spruch. Wenn dem nicht so ist, soll es der oberste Gerichtshof entscheiden", erklärte der erste Staatsanwalt, Alois Ebner, bereits in einem früheren KURIER-Gespräch.
Kommentare