Nach OGH-Urteil: Ist mein Testament jetzt ungültig?

Notare sind aktuell vermehrt mit Nachfragen besorgter Erblasser konfrontiert.
Wegen eines kleinen Formal-Fehlers kam eine Frau um ihr Erbe. Der KURIER zeigt, auf welche Punkte beim Vererben zu achten ist.

Ein Urteil des OGH könnte Tausende Österreicher betreffen: Ein Testament in Vorarlberg wurde für ungültig erklärt. Grund: Die Unterschriften der Zeugen wurden auf einem separaten, losen Blatt getätigt. Der KURIER sprach mit dem Vorarlberger Notar Richard Forster darüber, was bei Testamenten zu beachten ist und welche Auswirkungen das Urteil haben könnte.

Ist mein Testament jetzt ungültig?

Die Formstrenge wird nun eine größere Rolle spielen. Testamente bestehen meist aus mehreren Seiten. Wenn der Zusammenhang klar ist und ein Satz auf der Folgeseite weitergeht, sollte es kein Problem sein. Wenn nur die Unterschriften auf einem separaten Blatt getätigt werden und nicht klar erkennbar ist, dass es sich um eine weitere Seite des Testaments handelt, wird es zum Problem.

Wie beuge ich vor?

Bei Notaren werden Testamente mit Bindfaden und Siegel versehen. Eine Büroklammer reicht nicht – so wird es häufig in Eigenregie gemacht. Im Zweifelsfall sollte man das Testament neu aufsetzen oder einen Fachmann zur Überprüfung bitten. Bei einem mehrseitigen Testament sollte außerdem jede Seite von den Zeugen und dem Erblasser unterschrieben werden und ein Hinweis erfolgen, dass es sich hier um die Fortsetzung des Testaments von Person X handelt. Im Idealfall ist auch ein Datum angeführt. Wichtig ist auch eine eindeutige Formulierung des Testaments, damit es später nicht zu Streitfällen kommt. Ebenfalls wichtig: Ersatzerben anführen – sollten die Erben frühzeitig sterben.

Wen darf ich als Testamentszeugen einsetzen?

Verwandte, Lebensgefährten und verschwägerte Personen sind ausgeschlossen. Auch Verwandte der Erben dürfen nicht unterschreiben. Testamentszeugen müssen volljährig sein und die Sprache verstehen.

Kann ich mein Testament handschriftlich verfassen? Wo soll ich es hinterlegen?

Handschriftlich ist in Ordnung. Es gibt das österreichische Testamentsregister – aktuell sind darin 2,3 Millionen Urkunden zu finden. Jährlich kommen 80.000 dazu. Testamente können auch bei Notaren und Anwälten hinterlegt werden. Wer es zu Hause verwahrt, muss darauf achten, dass es im Fall der Fälle auch gefunden wird.

Was kostet der letzte Wille?

Notare und Anwälte berechnen den entstandenen Arbeitsaufwand. Je nachdem kostet das Aufsetzen zwischen 200 und 800 Euro.

Was passiert, wenn der Erblasser nicht mehr in der Lage ist, das Testament zu unterschreiben?

Ist der Erblasser nur körperlich nicht mehr in der Lage, müssen ein Notar und zwei Zeugen des Notars zugezogen werden. Sie bestätigen den Willen des Erblassers und seine vorhandene geistige Verfassung. Ist die geistige Fähigkeit des Erblassers fraglich, rät der Notar: Im Zweifel dennoch ein Testament erstellen. Im Nachhinein und im Streitfall müssen dann Experten zugezogen werden, um den Sachverhalt zu prüfen. In der Praxis ist das allerdings schwierig.

Wie oft werden Testamente angefochten.

Selten. Forster selbst ist seit 1993 Notar und hatte noch keinen einzigen Fall.

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