Wenn das Strafrecht strauchelt: Geldstrafen für Hass im Netz

Wenn das Strafrecht strauchelt: Geldstrafen für Hass im Netz
Justiz: Staatssekretärin Edtstadler will auch keine bedingten Strafen mehr bei Vergewaltigungen.

Nicht jede Beleidigung oder Beschimpfung im Netz ist strafrechtlich relevant. Ein Umstand, der Karoline Edtstadler (ÖVP), Staatssekretärin im Innenministerium, sauer aufstößt. Sie will Betroffenen die Möglichkeit geben, sich dennoch zu wehren: Und zwar durch Verwaltungsstrafen. Künftig könnten Hass-Nachrichten also mit Geldstrafen geahndet werden.

„Knackig“, soll die Strafhöhe ausfallen, sagt Edtstadler. Bei Ersttätern mit Strafen im zweistelligen Bereich, bei Wiederholungstätern aber auch mit hohen dreistelligen Strafen. Und es soll auch eine Hotline für Betroffene eingerichtet werden – zur rechtlichen und technischen Unterstützung. „Derartige Postings sollen ja auch so schnell wie möglich wieder weg. Daran scheitern wir aktuell noch“, sagt die Staatssekretärin.

Rote Linie

Wenn das Strafrecht strauchelt: Geldstrafen für Hass im Netz

Karoline Edtstadler will „knackige Strafen“ für Hass im Netz 

Verschärfungen will sie aber auch im Strafrecht. „In einigen Bereichen müssen wir uns Strafuntergrenzen überlegen“, meint Edtstadler. Konkretes Beispiel: Vergewaltigungen. Geht es nach Edtstadler, werden dann keine bedingten Strafen mehr ausgesprochen. „Es muss klar sein: Hier ist eine rote Linie und hier gibt es auch entsprechende Sanktionen.“

Bei milden Strafen könne es leicht zu einer Täter-Opfer-Umkehr kommen. „Ich habe selbst erlebt, dass sich der Täter bei Verhängung einer bedingten Strafe denkt: ,Es ist eh nichts passiert.’ Gleichzeitig wird dem Opfer vorgeworfen: ,Das hat sich ausgezahlt.’“ Schärfere Strafen für Gewalt- und Sexualtäter sind der zentrale Bestandteil der Task Force Strafrecht, die Edtstadler ins Leben gerufen hat.

Und für diese Task Force untersuchte der Kriminologe Christian Grafl die Strafpraxis der Gerichte zwischen 2008 und 2017. Sein Ergebnis: Er spricht sich gegen eine Anhebung der Mindeststrafen aus. Nur so sei es für Richter möglich, auf Einzelfälle zu reagieren.

Dass es bei Vergewaltigungen prinzipiell nur noch unbedingte Haftstrafen geben soll, hält er für wenig sinnvoll. Bei einer Tagung der Strafrichter wertete er das als „Misstrauen gegen die Richterschaft“. Bisher unbescholtene erwachsene Vergewaltiger fassen als Ersttäter hierzulande schon jetzt in über 80 Prozent der Fälle Haft aus. Bei absichtlicher schwerer Körperverletzung werden bei jedem fünften nicht vorbestraften männlichen Erwachsenen unbedingte Freiheitsstrafen verhängt.

Im ersten Quartal 2019 werde es erste Umsetzungsmaßnahmen und Zwischenergebnisse der Task Force geben. „Bis Jahresmitte 2019 wird ein Endergebnis und ein Maßnahmenpaket präsentiert. Dann wollen wir auch das gesamte nötige Gesetzespaket vorlegen“, sagt Edtstadler. 2020 könnte dieses dann in Kraft treten.

Nötig werden etwa Änderungen im Ärztegesetz oder im Sicherheitspolizeigesetz. Auch deshalb, weil unter anderem Daten aus dem Gesundheitsbereich zwischen Behörden und Organisationen besser ausgetauscht werden müssen. „Datenschutz darf kein Täterschutz sein.“

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