
© Kurier / Juerg Christandl
Geschworene irrten: Prozess um Mordversuch neu aufgerollt
Im ersten Prozess stimmten Geschworene in der Schuldfrage mit 4:4 ab. Der Freispruch wurde von den Berufsrichtern ausgesetzt.
Zum zweiten Mal musste sich am Donnerstag ein 52-JĂ€hriger wegen versuchten Mordes am Wiener Landesgericht verantworten, weil er am 19. August 2021 bei der U-Bahnstation Pilgramgasse seine Ehefrau mit einem Messer attackiert hat.
Bei seinem ersten Prozess hatten die Geschworenen den Angeklagten mit 4:4 Stimmen vom Mordversuch freigesprochen. Die Berufsrichter setzten das Urteil daraufhin aus. In der Neuauflage bestritt der Angeklagte erneut eine Tötungsabsicht.
Der 52-jĂ€hrige gebĂŒrtige Serbe ist seit mehr als 20 Jahren mit der Frau, die inzwischen eine Scheidungsklage eingebracht hat, verheiratet und hat mit ihr einen gemeinsamen Sohn. Die Ehe habe von Anfang an unter dem Kontrollwahn und der starken Eifersucht des Angeklagten gelitten.
Die 45-JĂ€hrige habe regelmĂ€Ăig ihr Handy zur Kontrolle abgeben und sagen mĂŒssen, wohin sie ging und mit wem sie sich traf. ZusĂ€tzlich habe er Videokameras in der Wohnung installiert. Als er zu einer Beerdigung nach Serbien musste, habe der Familienvater die Frau sogar drei Tage in der Wohnung eingesperrt. Im Jahr 2004 habe der Mann seiner Frau auch noch ein VerhĂ€ltnis mit ihrem Stiefsohn unterstellt.
Bedrohliche Nachrichten
Am 16. Juni 2021 sprach die Frau schlieĂlich die Trennung aus und verlieĂ die Wohnung, ohne dem Mann ihren Aufenthaltsort zu nennen. Der VerdĂ€chtige habe die 45-JĂ€hrige daraufhin mit SMS-Nachrichten bombardiert, sie möge doch zu ihm zurĂŒckkehren. Die Nachrichten seien laut Anklage immer bedrohlicher geworden, etwa: âFĂŒr alles, was du mit mir gemacht hast, wird meine Rache schmerzhafter sein.â Ăber den zurĂŒckgelassenen Laptop der Frau habe sich der Mann schlieĂlich in deren Google-Konto eingeloggt und ihr Handy geortet. So habe er herausgefunden, dass die Frau bei einer Freundin in der NĂ€he der U-Bahnstation Pilgramgasse wohnte.
Am 19. August fuhr der Angeklagte dann mit einem in einer Zeitung eingewickelten Messer zu der U-Bahnstation. Als er seine Frau sah, ging er auf der PilgrambrĂŒcke auf sie zu und stach ihr mehrmals mit dem Messer in den Körper, bevor sich Passanten einschalteten.
Der Verletzten gelang es, sich vom Boden aufzurappeln und davonzulaufen. Der 52-JĂ€hrige rannte ihr jedoch hinterher, wobei er Zeugen zufolge schrie, dass sie âsein Leben zerstört hat und er sie umbringen wirdâ.
Opfer weiter verfolgt
Er verfolgte sein Opfer ĂŒber die PilgrambrĂŒcke in Richtung Linke Wienzeile, wo es der Frau gelang, ihn mit Pfefferspray auĂer Gefecht zu setzen. Danach fixierten Zeugen den Mann auf dem Boden. Die Frau erlitt nur deshalb keine noch schwereren Verletzungen, weil der Winkel bei den Stichattacken zu steil gewesen war. DafĂŒr leidet sie seitdem an einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Bei seinem Geschworenenprozess (Vorsitz: Richter Johannes Varga) bestritt der Mann erneut jede Tötungsabsicht. âIch wollte sie erschreckenâ, sagte er bei seiner Einvernahme. Das Messer sei zufĂ€llig in der Jacke gewesen, da er es am Vortag zu einem Waldspaziergang mitgenommen hĂ€tte. Die Stichverletzungen mĂŒssten wohl âin einem Gerangelâ passiert sein.
Allerdings könne er sich nicht an Details erinnern, da er von einem Passanten einen Schlag auf den Kopf bekommen hatte. âIch bin kein Alkoholiker, ich bin kein Mörder, ich bin kein Terroristâ, versicherte er. Seine AnwĂ€ltin, Astrid Wagner, gab zu bedenken, dass der Angeklagte durch die körperliche Ăberlegenheit gegenĂŒber seiner Frau, eine Tötungsabsicht wohl auch umgesetzt hĂ€tte.
"Gefahr fĂŒr Familie"
Laut einem psychiatrischen Gutachten leidet der Angeklagten zwar an einer wahnhaften Störung, diese ist aber nicht so ausgeprĂ€gt, dass er beim Tatzeitpunkt nicht zwischen Recht und Unrecht unterscheiden hĂ€tte können. Allerdings geht von dem Mann - sofern er sich nicht behandeln lĂ€sst - eine groĂe Gefahr fĂŒr seine Familie aus, so das Gutachten.
Von der Staatsanwaltschaft wurde deshalb auch erneut zusĂ€tzlich die Einweisung in eine Anstalt fĂŒr geistig abnorme Rechtsbrecher (Paragraf 21 Absatz 2 StGB) beantragt. Ein Urteil wird fĂŒr den spĂ€ten Nachmittag erwartet.
Bei seinem ersten Prozess im MĂ€rz wurde der Angeklagte zum groĂen Erstaunen der Richter freigesprochen, da vier der acht Geschworenen keine Tötungsabsicht hinter der Tat sahen. Die drei Berufsrichter setzten daraufhin umgehend einstimmig das Urteil wegen âIrrtums der Geschworenenâ aus.
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