Watschen für Häftlinge: Wachebeamte verurteilt

Watschen für Häftlinge: Wachebeamte verurteilt
600 Euro-Geldstrafe gegen 36-Jährigen - Drei Mitangeklagte ebenfalls verurteilt (nicht rechtskräftig).

Vier Wachebeamte der Justizanstalt Feldkirch sind am Montag am Landesgericht Feldkirch wegen eines behaupteten Gewaltakts gegen zwei Häftlinge verurteilt worden. Der 36-jährige Hauptangeklagte soll im August 2012 zwei Insassen der Justizanstalt geohrfeigt haben. Die Mitangeklagten mussten sich vor Gericht verantworten, weil sie ihren Kollegen deckten. Alle wurden von einer Kollegin schwer belastet. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Der 36-Jährige soll die beiden Häftlinge bei einer Drogenrazzia in deren Zelle geschlagen haben. Damit wollte er die beiden Männer dazu bringen, ihm das Suchtgiftversteck zu verraten. Jedenfalls wurden die Justizwachebeamten fündig - sie stießen auf Marihuana, Spritzen, Tabletten und sogar Heroin.

Von Kollegin schwer belastet

Der Erstangeklagte bestritt vor Gericht, die Insassen geohrfeigt zu haben. Allerdings wurde er - wie auch die anderen drei Wachebeamten - von einer Kollegin schwer belastet. Sie habe von einem der Mitangeklagten gehört, dass der 36-Jährige des öfteren grob mit Häftlingen umgehe und nach Drogenfunden in Zellen "Watschen austeile". Der Mitangeklagte habe Gewissensbisse gegenüber den beiden Häftlingen gehabt, nachdem diese niemanden verleumdet hätten, "sondern wir gelogen haben", soll der Wachebeamte gestanden haben. Die Mitangeklagten wiesen die Vorwürfe allerdings zurück.

Der Montag war bereits der dritte Verhandlungstag, nachdem der Prozess zwei Mal hatte vertagt werden müssen. Durch die Aussagen der Häftlinge etwa entstanden Widersprüche, auch ein Lokalaugenschein in der Justizanstalt wurde durchgeführt. Richter Martin Mitteregger hielt am Ende jedoch die Angaben der Belastungszeugin für glaubwürdig. Er sah es als erwiesen an, dass der 36-jährige Erstangeklagte den beiden Häftlingen jeweils mindestens zwei Ohrfeigen verpasste. Der Richter räumte aber auch ein, dass die Wachebeamten einen "schwierigen Job" hätten.

So wurde der 36-Jährige wegen versuchter Nötigung zu einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro verurteilt. Im Anklagepunkt "Vergehen der Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung" gab es einen Freispruch. Die anderen drei Wachebeamten im Alter von 26, 36 und 37 Jahren - darunter eine Frau - erhielten jeweils drei Monate Haft auf Bewährung sowie unbedingte Geldstrafen von 4.800 Euro, 3.640 Euro und 960 Euro. Da die Verteidigung der verurteilten Beamten Rechtsmittel anmeldete und die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, sind die Urteile nicht rechtskräftig.

Die vier Wachebeamten arbeiten seit mehreren Jahren in der Justizanstalt Feldkirch. Dienstrechtliche Schritte wollte die Anstaltsleitung vom Ausgang des Verfahrens abhängig machen.

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