Wasserschaden im Schloss Mirabell: Reinigungsfrau musste vor Gericht

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Die Angeklagte bestritt den Vorwurf einer absichtlichen Überflutung. Die Schadenssumme liegt bei rund 170.000 Euro.

Eine ehemalige Reinigungsfrau im Schloss Mirabell in der Stadt Salzburg hat sich am Dienstag am Landesgericht Salzburg wegen schwerer Sachbeschädigung verantworten müssen. Die 41-Jährige soll laut Strafantrag im Vorjahr absichtlich einen Wasserschaden in Höhe von 170.500 Euro in dem denkmalgeschützten Gebäude, in dem sich auch die Stadtregierung befindet, verursacht haben. Sie bestritt die Vorwürfe. Der Prozess wurde zur Einholung eines Gutachtens vertagt.

Konkret soll die Angeklagte am Freitag, 22. April, einen Wasserhahn und einen Wasserauslauf unter einem Waschbecken aufgedreht haben, sodass das Wasser über das Wochenende bis zum Montag, 25. April, in mehrere Räume und durch mehrere Stockwerke geronnen ist. Als Motiv ortete die Staatsanwaltschaft eine Racheaktion der Frau, da ihr Probevertrag als Reinigungskraft nicht verlängert worden war. Doch die Beschuldigte erklärte, sie habe sich darüber nicht geärgert.

Warten auf Gutachten

Die Auswertung der Schlüsselkarten für die Türschlösser in dem Amtsgebäude hat jedoch ergeben, dass zuletzt die Angeklagte die Büroräumlichkeiten betreten hatte, von denen der Wasserschaden ausgegangen war. Insgesamt sollen acht Kubikmeter Wasser entronnen sein. Allerdings haben Messungen ergeben, dass es erst ab Samstag um 23.00 Uhr zu mehr Wasserverbrauch gekommen ist, wie ein Verantwortlicher der Immobiliengesellschaft, die für das Gebäude zuständig ist, im Prozess erläuterte.

Deshalb stellte sich für das Gericht die Frage, ob der Schaden womöglich doch durch ein technischen Gebrechen herbeigeführt wurde. Diese Frage soll nun ein gerichtlich beeideter Installateur klären. Der Prozess wird erst nach Vorliegen des Sachverständigengutachtens fortgesetzt.

Zunächst war ein technisches Gebrechen ausgeschlossen worden. Als die Überflutung entdeckt wurde, stellte ein Zeuge fest, dass das Wasser aufhörte zu fließen, nachdem der Wasserhahn verriegelt worden war.

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