Wanderweg vom Hof weggeleitet – Gemeinde klagt Grundeigentümer

Wanderweg vom Hof weggeleitet – Gemeinde klagt Grundeigentümer
Der Ansturm von Wanderern auf die „Trockene Klamm“ in Elsbethen ließ einen Bauern Tatsachen schaffen. Nun wird er geklagt.

Die „trockene Klamm“ ist ein kleines Naturdenkmal in Elsbethen und war einmal ein Geheimtipp. Heute ist sie Gegenstand eines Gerichtsverfahrens zwischen der Gemeinde Elsbethen und Grundeigentümer Thomas Kurz. Damit ist sie auch ein Symbol für das Spannungsfeld zwischen Tourismus und Landwirtschaft, dass Österreich erst vor kurzem im Zusammenhang mit dem Kuh-Urteil beschäftigt hat.

Im gegenständlichen Gerichtsverfahren geht es um die grundsätzliche Frage, was Wanderer alles dürfen, und wie stark Bauern ihr Eigentum verteidigen dürfen. „Dem einzelnen Wanderer gebe ich keine Schuld“, sagt Thomas Kurz. Doch die Belastung für seinen Hof und seine Familie habe durch den stark gestiegenen Andrang die Grenze des Erträglichen überschritten. Denn schon lange ist die "trockene Klamm" kein Geheimtipp mehr.

Wanderweg vom Hof weggeleitet – Gemeinde klagt Grundeigentümer

Die "Trockene Klamm" ist kein Geheimtipp mehr.

Apps als Verstärker

Zwei Wanderwege führen direkt durch seinen Hof. Als das Gebiet noch ein Geheimtipp war und nur wenige Wanderer vorbeikamen, sei das kein Problem gewesen, sagt der Bauer. Jahrelang habe er versucht, den Tourismusverband und die Gemeinde auf das Problem aufmerksam zu machen und eine Lösung zu finden.

Vor 15 Jahren hätten an einem schönen Sonntag zehn Autos mit Wanderern die Klamm besucht. Derzeit sind es an schönen Wochenendtagen 30 bis 50. Dann würden mehrmals täglich Wanderer läuten um nach dem Weg oder einfach nach etwas zu trinken zu fragen. Kurz hat eine Erklärung für den sprunghaften Anstieg: „Die mediale Werbung ist sehr viel besser geworden“, sagt er.

Handy-Apps würden die Ausflügler quasi direkt auf seinen Hof leiten. Er erwartet sich bessere Unterstützung von Gemeinde und Tourismusverband. „Der hat eine gewerbliche Absicht“, sagt der Bauer. „Als ich Erhaltung und Haftung der Wege angesprochen habe, hieß es, das wäre mein Problem.“

Alternative fehlte

2017 hat Kurz auf eigene Faust für die Wanderer einen Umleitungsweg gebaut und den Durchgang durch den Hof versperrt. Der Tourismusverband bestand aber auf dem ursprünglichen Weg. Nachdem Kurz das von der Gemeinde geforderte Nutzungsrecht nicht unterschrieb, wurde er geklagt.

„Leider müssen wir einen eigenen Bürger klagen“, sagt Bürgermeister Franz Tiefenbacher zum KURIER. Er äußert Verständnis für den Bauern. „Ich verstehe, dass es unangenehm für ihn ist, dass die Wanderwege direkt an seinem Haus vorbeigehen“, meint Tiefenbacher. Der Bauer habe aber ohne Rücksprache Tatsachen geschaffen. „Und er hat keine Alternative angeboten“, sagt der Bürgermeister.

Gemeinde will Rückbau

Kurz ist mit der Wirkung des neuen Wanderweges zufrieden. „Ich habe auf eigene Kosten eine für mich gangbare Lösung gebaut. 95 Prozent benutzen den neuen Weg“, sagt der Grundeigentümer. Wie eine Lösung aussehen kann, die für beide Seiten passt, ist mehr denn je offen.

Kurz hofft auf die nachträgliche Legalisierung seines Weges. Die Gemeinde pocht auf den Rückbau zum ursprünglichen Zustand. Dass man einen Kompromiss, quasi einen dritten Weg, findet, will Tiefenbacher nicht ausschließen. „Diese Möglichkeit gibt es immer noch“, sagt der Bürgermeister. Allerdings erst nachdem man sich vor Gericht getroffen hat.

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