Vorarlbergerin leugnete Holocaust: Haft- und Geldstrafe

Landesgericht Eisenstadt (Archivbild)
53-jähriger Frau wurde Facebook-Posting zum Verhängnis. Sie sei "Informationen einer TV-Dokumentation" aufgesessen.

Eine 53-jährige Vorarlbergerin ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilt worden. Gegen die Frau wurden eine bedingte siebenmonatige Haft- sowie eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro ausgesprochen. Sie hatte im Internet den Völkermord durch die Nationalsozialisten geleugnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Anlass für die Äußerung der 53-Jährigen war der Facebook-Auftritt eines deutschen Fußball-Großklubs. Dieser gedachte der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz, was der Vorarlbergerin sehr missfiel. "Damit ist für mich dieser Verein gestorben, er verbreitet Lügen", lautete ihr Kommentar.

"Diese Hitlerine braucht eine saubere Latrine"

Nachdem ein anonymer Internetbenutzer den Fall angezeigt hatte, gab es bei der Verdächtigen eine Hausdurchsuchung. Dabei kam ein Schild am WC zum Vorschein, welches das Gedankengut der Frau ebenfalls offen legte: "Diese Hitlerine braucht eine saubere Latrine" stand dort geschrieben.

Während die 53-Jährige bei der Einvernahme durch die Polizei ihren Internet-Eintrag noch ins Lächerliche gezogen und sich laut ihrem Verteidiger "störrisch" gezeigt hatte, war sie im Schwurgerichtsverfahren am Freitag geständig und bedauerte ihr Verhalten.

"Scherz"

Sie habe nicht gewusst, was sie mit dem Posting auslöse, so die Angeklagte. Sie sei Informationen einer TV-Dokumentation aufgesessen. Zum WC-Schild sagte die Frau, dass es sich dabei lediglich um einen Scherz gehandelt habe. Sie bedauere es in jedem Fall, wenn Menschen getötet würden.

Der Verteidiger schilderte seine Mandantin als "einfache Hausfrau", die noch nie vom Verbotsgesetz gehört habe. Für die Geschworenen war der Fall jedoch klar, ihre Entscheidung für den Schuldspruch erforderte nur wenig Zeit. Während die bisher unbescholtene 53-Jährige das Urteil annahm, gab der Staatsanwalt keine Erklärung ab, das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.

Ein 48-jähriger Salzburger ist am Mittwoch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 3g und wegen Verhetzung vor einem Schwurgericht in Salzburg gestanden. Er soll Facebook-Postings im Internet geteilt haben, die Adolf Hitler verherrlichten, den Holocaust verleugneten und auch zur Gewalt gegen den Islam aufriefen.

Das Gericht sprach den Mann vom Vorwurf nach dem Verbotsgesetz frei, verurteilte ihn aber wegen Verhetzung zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro. Der Beschuldigte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab aber keine Erklärung ab, der Spruch ist daher noch nicht rechtskräftig.

Als Tatzeitraum gab die Staatsanwaltschaft Salzburg Oktober 2015 bis Februar 2016 an. Ein Posting zeigte ein Foto von Adolf Hitler, im Text darunter stand "heute in der Früh auf dem Weg zur Arbeit, er lässt uns nicht im Stich". Weiters soll der Beschuldigte einen Bildtext mit dem Titel "Nazi im Wandel der Zeit" mit "dann stehe ich dazu, ich bin ein Nazi" kommentiert haben.

Zudem hat der Salzburger laut Anklage den Link "Rheinwiesenlager 1945. Deutsche Leichen wurden als jüdische Leichen ausgegeben" geteilt. Auf seiner Pinnwand auf Facebook war eine Internetseite angegeben, die den Holocaust verleugnet beziehungsweise verharmlost hat. Ein weiterer Vorwurf betraf das Teilen eines Postings, auf dem eine Atombombenexplosion abgebildet war und auf dem zur Gewalt gegen die Religionsgemeinschaft Islam aufgerufen wurde. Der Text lautete: "Einige Krebsarten müssen mit Strahlen bekämpft werden - der Islam ist eine davon."

Der Salzburger entschuldigte sich vor dem Geschworenengericht unter Vorsitz von Richter Philipp Grosser für die Taten. Er erklärte, es tue ihm leid. Mit der Nazi-Ideologie habe er aber nichts zu tun, betonte der Angeklagte.

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