VGT will Salzburgs FPÖ-Landeschefin Svazek wegen Amtsmissbrauchs anzeigen

VGT will Salzburgs FPÖ-Landeschefin Svazek wegen Amtsmissbrauchs anzeigen
Beim Verein gegen Tierfabriken begründet man das damit, dass Svazek rechtswidrig Fakten geschaffen hätte, um den Wolf ausrotten zu dürfen.

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hat am Donnerstag strafrechtliche Anzeigen gegen jene Landesräte aus Kärnten, Tirol und Salzburg angekündigt, die Wolfsverordnungen zum Abschuss der Tiere erlassen haben. Die Tierschützer werfen den Zuständigen Amtsmissbrauch und Umweltschädigung vor. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte im Juni festgestellt, dass anerkannte Umweltorganisationen die Überprüfung und Aufhebung solcher Verordnungen bei Behörden beantragen können.

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Konkret ging es um die niederösterreichische Fischotterverordnung. Der Entscheidung zufolge müssten anerkannte Umweltschutz-NGOs grundsätzlich bereits an Behördenverfahren, in denen Normen des EU-Umweltrechts betroffen sind, beteiligt werden. Zudem müssten österreichische Behörden und Gerichte für einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz sorgen. Umweltschutzorganisationen fordern eine vollständige, rechtskonforme Umsetzung der Aarhus-Konvention in den Bundesländern, Verordnungen zur Tötung von Wolf & Co. seien nicht rechtskonform, heißt es. Der Wiener Tierschutzverein hat in der Folge eine Beschwerde gegen die Kärntner Wolfsverordnung beim Landesverwaltungsgericht Kärnten eingebracht.

In seiner nun angekündigten Anzeige gegen Kärntens Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) nimmt VGT-Obmann Martin Balluch Bezug auf die VwGH-Entscheidung vom Juni. "Obwohl das Erkenntnis des VwGH (...) die Rechtswidrigkeit dieser Entnahme-Verordnungen, aufgrund der fehlenden Rechtsschutzmöglichkeiten anerkannter Umweltorganisationen im Bereich des EU-Umweltrechts, aufzeigt, ist die Verordnung weiter Bestandteil der geltenden Rechtsordnung", heißt es in der Anzeige. Gruber habe wissentlich eine rechtswidrige Wolfsverordnung erlassen, so der Vorwurf.

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Anders sieht man die Sache in der Kärntner Landesregierung. "Wir sind von der Rechtskonformität unserer Wolfs-Verordnung überzeugt. Sie wird weiter vollzogen", heißt es auf APA-Anfrage aus Grubers Büro. Bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt ist die angekündigte Anzeige noch nicht eingegangen.

Jagd erleichtert

Kärnten war das erste Bundesland, das Anfang 2022 eine eigene Verordnung verabschiedete, welche die Jagd auf den eigentlich streng geschützten Wolf erleichtern sollte. Darin werden "Schadwölfe", die auf Almen Tiere reißen, und "Risikowölfe", die sich wiederholt in Siedlungen vorwagen, definiert. Dutzende Male hatte es seither mit Hilfe der Verordnung "Ausnahmen von den Schonvorschriften" gegeben, sechs Wölfe wurden in Kärnten bis Mitte Juli 2023 getötet. Bescheide für den Einzelfall werden dabei nicht erlassen, es werden lediglich die zuständigen örtlichen Jäger sowie Bezirkshauptmannschaft und Gemeinde "informiert", wie es heißt.

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