Versuchte Entführung: Kärntner zu 18 Monaten Haft verurteilt

Versuchte Entführung: Kärntner zu 18 Monaten Haft verurteilt
Der 73-Jährige wollte ein Mädchen in sein Auto zerren. Ein Sachverständiger hatte dem Angeklagtem pädophile Neigungen attestiert.

Ein 73-jähriger Kärntner ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen versuchter Entführung zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Jahr 2014 versucht hatte, ein damals elfjähriges Mädchen in sein Auto zu zerren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann war in der Causa bereits einmal vor Gericht gestanden: 15 Monate Haft, davon fünf Monate unbedingt, hatte das erste Urteil gelautet. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte hatten damals Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Graz hob den Schuldspruch schließlich wegen eines Feststellungsmangels auf, weshalb der Prozess wiederholt werden musste und nun mit einer höheren Strafe endete.

Mann fühlte sich von Mädchen angezogen

Der Vorfall hatte sich im Oktober 2014 zugetragen. Das Mädchen hatte ausgesagt, dass der Angeklagte ihm am Schulweg aufgelauert und es an den Armen gepackt hatte - die Elfjährige hatte sich aber losreißen und ihre Mutter verständigen können. Wie schon bei der ersten Verhandlung hat sich der Mann während des Prozessverlaufs nicht schuldig bekannt. Allerdings gab er offen zu, sich von jungen Mädchen angezogen zu fühlen: "Ich bin nicht abgeneigt, aber ab einem gewissen Alter. Wenn eine 16, 15 oder 14 ist, dann ist das ja ganz normal, wenn sie gut ausschaut", hatte der 73-Jährige schon beim Prozessauftakt im Februar gesagt.

Befremdliches hatte auch die Hausdurchsuchung bei dem Mann zutage gefördert: In seiner Dusche hatte der 73-Jährige mehrere Fotos von Mädchen aufgehängt, auch ein Foto von Natascha Kampusch hatte der Mann an der Wand. In seiner Einvernahme durch Einzelrichter Christian Liebhauser-Karl breitete der 73-Jährige wilde Verschwörungstheorien aus, laut denen das Entführungsopfer mit seinem Kidnapper unter einer Decke gesteckt sei. All das floss in ein Gutachten ein, das dem Angeklagten pädophile Neigungen attestierte.

"Kein Zweifel an der Schuld"

Im Prozessverlauf bot der 73-Jährige mehrere Zeugen auf, die ihn entlasten sollten - ihren Aussagen schenkte Liebhauser-Karl aber keinen Glauben. So habe ein Zeuge, ohne schriftliche Aufzeichnungen zu haben, nur aus dem Gedächtnis angegeben, dass er sich erinnern könne, den Angeklagten am Tag der Tat auf einer Baustelle weit entfernt vom Tatort gesehen zu haben - drei Jahre nach dem Vorfall.

"Es besteht kein wie auch immer gearteter Zweifel an Ihrer Schuld", begründete der Richter sein Urteil. Der Angeklagte habe freimütig zugegeben, mit mehr als 50 Jahren Geschlechtsverkehr mit jugendlichen Mädchen gehabt zu haben: "Das ist außergewöhnlich und nicht normal." - "Das sagen Sie!", gab der Angeklagte trotzig zurück. Mildernd war ihm einzig und allein die lange Verfahrensdauer zugutegekommen.

Der 73-Jährige meldete Berufung gegen das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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