Verletzung des Amtsgeheimnisses: Kärntner zu Geldstrafe verurteilt

Symbolbild
Mann hatte Namen von Listenunterstützern vor Gemeinderatswahl verraten. Er wurde zu 180 Tagessätze zu je vier Euro verurteilt - nicht rechtskräftig.

Wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses ist am Mittwoch ein 52-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt zu einer Geldstrafe in Höhe von 720 Euro verurteilt worden.

Der Mann war vor der Gemeinderatswahl Ende Februar Mitglied der Wahlbehörde seiner Gemeinde und hatte die Namen von drei Gemeinderäten verraten, die einen Wahlvorschlag unterstützt haben. Richterin Michaela Sanin sah den Tatbestand verwirklicht, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vor der Listenerstellung für die Wahl hatte ein Bürger mit einer Liste antreten wollen und deshalb bei Gemeinderäten um Unterstützung angefragt. Drei von ihnen erklärten sich dazu bereit, ihre Namen wurden in einer Sitzung der Gemeindewahlbehörde bekanntgegeben. Nach der Sitzung informierte der Angeklagte seinen Stellvertreter über das Ergebnis - und das hätte er nicht dürfen, so die Meinung der Staatsanwaltschaft.

Wie schon am ersten Prozesstag vor einem Monat betonte der 52-Jährige auch am Mittwoch, dass die Namen der Unterstützer bereits seit geraumer Zeit in der Gemeinde die Runde gemacht hätten. Sein Stellvertreter hätte sich außerdem auch an die Verschwiegenheitspflicht halten müssen, weshalb er sich nichts dabei gedacht habe.

"Geheimnis unter Verschluss"

„Dass Gerüchte kursiert sind, wer die Unterstützer sind, ist rechtlich völlig irrelevant. Es war ein Geheimnis, das unter Verschluss gewesen ist“, sagte dazu Staatsanwältin Sarah Offner in ihrem Plädoyer.

Die Verwirklichung des Tatbestandes sah auch Richterin Sanin gegeben. Der Mann sei als Mitglied der Wahlbehörde Beamter gewesen. Die Richterin habe auch Einblick in das Protokoll der Sitzung genommen: „Darin sagt die Bürgermeisterin ausdrücklich, dass die Verschwiegenheitspflicht gilt.“ Der Stellvertreter des Angeklagten habe jedenfalls kein Einsichtsrecht: „Es war ein Geheimnis, das nicht offenbart werden durfte.“ Gemeinderäte zu outen, die einen anderen Kandidaten unterstützen, sei außerdem eine Handlung, die geeignet sei, ihre privaten Interessen zu verletzen.

Auf Verletzung des Amtsgeheimnisses stehen bis zu drei Jahre Haft, die Richterin erklärte, sie habe mit der Strafe von 180 Tagessätzen zu je vier Euro eine Strafe gewählt, die nicht im Strafregister aufscheine. Der 52-Jährige erbat Bedenkzeit, Staatsanwältin Offner gab keine Erklärung ab.

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