Verdacht auf Coronavirus-Infektion: Was darf die Behörde?

Verdacht auf Coronavirus-Infektion: Was darf die Behörde?
Seit Donnerstag wird bei Passagieren aus China in Wien-Schwechat Fieber gemessen. Bei Weigerung greift die Polizei ein.

Neben dem obligatorischen Wetterbericht für die Zieldestination gab es für rund 140 Flugreisende aus China sowie ihre 15-köpfige Crew am Donnerstag nach der Landung am Flughafen Wien auch den Hinweis, dass ihre Körpertemperatur gemessen wird. Das Ergebnis: Niemand hatte Fieber. Notwendig ist das, weil die Angst vor dem Coronavirus in Österreich größer wird. Nachdem der KURIER berichtete, dass weiterhin rund 400 Passagiere aus Peking pro Woche in Wien landen, setzten die Behörden Maßnahmen.

Wie wird kontrolliert?

Um eine Ansteckung von anderen Passagieren auf dem Flughafen zu verhindern, führt das Rote Kreuz NÖ die Tests im Flugzeug durch. Mittels Infrarot-Thermometer wird wenige Zentimeter vor der Stirn der Passagiere Fieber gemessen. Verweigern kann man den Test nicht – in diesem Fall greift die Polizei ein. Alle Reisenden müssen weiters einen Fragebogen ausfüllen. Darin wird eine Kontaktmöglichkeit abgefragt. Sollte sich später herausstellen, dass ein anderer Passagier das Coronavirus hat, können die Behörden die Betroffenen ausforschen.

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