Urteil im Küssel-Prozess erst 2013

Urteil im Küssel-Prozess erst 2013
Der Rechtsextremist muss sich in Wien mit zwei Mitangeklagten wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verantworten.

Der Wiederbetätigungsprozess gegen Gottfried Küsel wäre am Mittwoch fast geplatzt, geht nun doch weiter, ist aber noch lange nicht zu Ende. Das für 7. November geplante Urteil wird erst für 10. Jänner 2013 erwartet. Küssel und zwei Mitangeklagten wird vorgeworfen, die Neonazi-Website alpen-donau.info und eine dazu gehörige Internet-Plattform betrieben zu haben.

Der Antrag der Verteidigung auf Ausschluss eines Richters, weil dieser in einem parallel geführten Ermittlungsverfahren Zwangsmaßnahmen verfügt habe, wurde zurückgewiesen. Ein Daten-Forensiker des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung schilderte, dass bei der Auswertung der auf Servern in den USA gespeicherten Log-Dateien sowie bei Hausdurchsuchungen Hinweise auf die Angeklagten gefunden worden seien. Als technischer Betreiber der Homepage konnte Küssel aber nicht ausgeforscht werden. Ein Gutachten über den Datenverkehr ist noch ausständig, außerdem ist eine Videokonferenz mit einem deutschen Zeugen geplant.

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