Urteil bestätigt: Viagogo muss Ticketpreis erstatten

Urteil bestätigt: Viagogo muss Ticketpreis erstatten
Insgesamt 42 Klauseln der Online-Ticketplattform wurden als unzulässig erklärt. Das könnte teuer werden.

Derzeit kommen die Rückschläge für die Schweizer Online-Ticketplattform viagogo im Wochenabstand. Dabei gibt es aktuell fast gar keine Veranstaltungen, für die Tickets gekauft werden könnten. Wenn es aber soweit ist, könnten die Rechte der Kunden massiv gestärkt worden sein.

Denn das Oberlandesgericht Wien (OLG) erklärte in zweiter Instanz (nicht rechtskräftig) 42 Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von viagogo für gesetzeswidrig. Damit bestätigt es das Urteil des Handelsgerichts Wien von vergangenem Herbst. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten.

Das Geschäftsmodell der Plattform funktioniert so: Regulär gekaufte Tickets werden von Privaten - bisher anonym - weiterveräußert. Die Plattform behält sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer eine Provision ein. Entsprechend hoch sind die Aufschläge für Bearbeitungs- und Liefergebühren auf den angeführten Ticketpreisen, die erst am Ende des Buchungsvorgangs ersichtlich sind. Garantie, dass die Karten gültig sind, hat der Kunde beim Kauf allerdings keine.

Nun könnten auch auch viagogo hohe Kosten zukommen. Denn ein zentraler Punkt der Klage war etwa, dass die Plattform laut Klausel in den AGBs bisher selbst entscheiden konnte, bei Lieferschwierigkeiten dem Kartenkäufer das Geld zurückzuzahlen – oder ihm ein beliebiges Ersatzticket zu einem vergleichbaren Preis anzubieten. Auch wenn die Plätze etwa mit schlechterer Sicht verbunden waren.

Geld statt Ersatzticket

Für die Konsumentenschützer ein Unding. „Der Kunde muss in jedem Fall die Möglichkeit erhalten, den gezahlten Betrag zurückzubekommen und das nicht nur, wenn viagogo entscheidet, keine Ersatztickets anzubieten“, erklärt VKI-Juristin Cornelia Kern. „Es kann nicht sein, dass der Plattformbetreiber bei Lieferproblemen eines Verkäufers entscheiden darf, dass der Verbraucher sich mit anderen als dem ursprünglich gekauften Tickets zufrieden geben muss".

Das OLG sah das ähnlich und beurteilte die Klausel als unzulässig, weil bei den Verbrauchern der Eindruck erweckt wird, dass kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht, wenn sie die von viagogo angebotenen Ersatztickets ablehnen.

Zudem hielt das Gericht auch die Ansicht von viagogo als unzulässig, dass für die Plattform Schweizer Recht gelte. Ebenfalls für gesetzeswidrig erklärt wurde eine Klausel, die eine Rückerstattung des Ticketpreises ausschloss, wenn das Ticket nicht an den Kunden zugestellt werden kann. Weitere Klauseln betrafen etwa den Zeitpunkt, ab dem der Käufer bei unterbliebener Zahlung als in Verzug gilt, sowie die Kosten, die er in diesem Fall zu tragen hätte, und nicht zuletzt die Möglichkeit von viagogo, die AGB jederzeit zu ändern, teilte der VKI mit.

Viagogo verlor gegen das Höchstgericht

Zuletzt hatten sich die Beschwerden und Klagen gegen viagogo in Österreich sowie zahrleichen weiteren Ländern gemehrt. Erst vergangene Woche hatte der Anwalt Johannes HIntermayr ein Verfahren vor dem OGH gewonnen, das die Plattform nun dazu zwingt transparenter zu werden.

Konkret muss das Unternehmen künftig die Namen der Ticketverkäufer offen legen. Auch die Art des Tickets - also ob es sich beispielsweise um eine personalisierte Karte handelt - muss dem Käufer vor dem Kauf mitgeteilt werden. Damit kann verhindert werden, dass ein Käufer unwissentlich personalisierte und damit für ihn nutzlose Ticktes ersteht.

Im Herbst 2019 hat auch die deutsche Band "Die Ärzte" eine einstweilige Verfügung gegen die Plattform erwirkt. Viagogo hatte irreführende Originalticketpreise genannt.

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