Gericht erklärt 42 Klauseln von Ticketplattform viagogo für unzulässig

Gericht erklärt 42 Klauseln von Ticketplattform viagogo für unzulässig
VKI geht gegen viagogo vor: Auf der Plattform werden Eintrittskarten für ausverkaufte Ereignisse zu teils überhöhten Preisen verkauft.

Das Handelsgericht Wien hat 42 Klauseln des umstrittenen Schweizer Ticket-Verkäufers viagogo für unzulässig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit, der gegen die Plattform vorgeht. Auf viagogo werden begehrte Eintrittskarten für ausverkaufte Konzerte oder Sportereignisse zu teilweise deutlich höheren Preisen verkauft.

Eine der Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sieht vor, dass Schweizer Recht gilt und Schweizer Gerichte zuständig sind. Das Handelsgericht Wien beurteilte dies für unzulässig. Auch dass viagogo bei Lieferschwierigkeiten entscheiden kann, ob sie dem Verbraucher beliebige Ersatztickets mit einem vergleichbaren Preis anbietet oder den Ticketpreis zurückzahlt, befand das Gericht als gröblich benachteiligend. Ebenfalls für unzulässig erklärte wurde eine Klausel, die eine Rückerstattung des Ticketpreises ausschloss, wenn das Ticket nicht an den Kunden zugestellt werden kann.

Weitere vom Handelsgericht als rechtswidrig beurteilte Klauseln betrafen beispielsweise die Möglichkeit von viagogo, die AGB jederzeit zu ändern, die vom Käufer zu tragenden Kosten im Falle eines Zahlungsverzugs oder die Pflicht der Käufer, Ansprüche gegenüber viagogo innerhalb von nur fünf Tagen über ein spezielles Reklamationsformular geltend machen zu müssen.

Eindruck einer offiziellen Verkaufsplattform

Die viagogo AG mit Sitz in Genf betreibt eine weltweite Online-Plattform für den Verkauf von Tickets für Theater-, Sport- und Musikveranstaltungen. Der VKI weist darauf hin, dass, obwohl die Gestaltung der Webseite den Eindruck erwecken kann, es sei eine offizielle Verkaufsplattform, es sich jedoch um einen Onlinemarktplatz, auf dem bereits gekaufte Tickets - unter anderem auch von Privatpersonen - wiederverkauft werden. "Verbraucher, die auf der Plattform Eintrittskarten erwerben, wissen dabei nicht, von wem sie die Tickets erwerben", erklärte der VKI.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Beschwerden über viagogo. Konsumentenschützer warnen seit längerem vor der Plattform. "Wir haben laufend Beschwerden zu überhöhten Tickets, intransparenten Preisen oder Tickets, die personalisiert sind, weiterverkauft werden und dann vom Veranstalter der Einlass den neuen Käufern verweigert wird", sagte Emanuela Prock von der Abteilung Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Wien im Mai in "Help", dem Ö1-Konsumentenmagazin des ORF-Radios.

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