Untreue: Funktionäre der Österreichischen Tierrettung verurteilt

Landesgericht Salzburg
Die beiden Männer haben 260.000 Euro des Vereins zweckwidrig verwendet. Sie zeigten sich teilweise geständig.

Zwei Funktionäre der Österreichischen Tierrettung sind am Dienstag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen Untreue in Höhe von 260.000 Euro an Vereinsvermögen zu Freiheitsstrafen auf Bewährung nicht rechtskräftig verurteilt worden. 

Der Hauptbeschuldigte erhielt 15 Monate, der Zweitangeklagte zehn Monate. Sie zeigten sich teilweise geständig. Ihr Anwalt sprach von "Unwissentlichkeit und Schlamperei" der Beschuldigten. "Sie haben sich nicht persönlich bereichert."

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Die Staatsanwaltschaft ging zunächst von einem Schaden von insgesamt 446.000 Euro aus, der im Zeitraum März 2016 bis September 2020 durch zweckwidrige Verwendung von Vereinsgeld entstanden sei. 

Im Laufe des Verfahrens blieb schließlich ein Gesamtbetrag von nicht nachvollziehbaren Behebungen in Gesamthöhe von 260.000 Euro übrig. "Wir sprechen von einer extremen Unwissenheit und Schlampigkeit, die wir nicht nachvollziehen können", konstatierte die vorsitzende Richterin des Schöffensenates.

Installationsarbeiten am Privatgrundstück aus Vereinskassa beglichen

Dem Erstangeklagten, der nach wie vor Funktionär des Vereins mit Sitz in Salzburg ist, wurde zur Last gelegt, er habe Vereinsvermögen für sich selbst verwendet beziehungsweise seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, wissentlich missbraucht. 

Es ging um Barbehebungen für die private Lebensführung, aber auch um Abbuchungen und Überweisungen vom Vereinskonto. Weiters soll er Installationsarbeiten um 860 Euro am Privatgrundstück eines weiteren Beschuldigten bezahlt haben, der ebenfalls angeklagt, dessen Verfahren aber schon vor einiger Zeit ausgeschieden worden war.

Laut Anklage soll buchhalterisch versucht worden sein, die Ausgaben des Erstangeklagten zu rechtfertigen. Demnach fanden keine tatsächlichen Prüfungen statt. Kontrollberichte wurden erst im Nachhinein erstellt und darin die Finanzgebarung des Erstangeklagten wahrheitswidrig als in Ordnung dargestellt. Der Zweitangeklagte soll wissentlich zu den Handlungen beigetragen haben, indem er als Verantwortlicher für das Kassabuch dieses mehrfach manipuliert haben soll.

Verteidiger Franz Essl merkte gleich zu Beginn des Prozesses an, dass der angeklagte Betrag zu hoch gegriffen sei. Der Verein sei im Jahr 2015, als dieser sich in Konkurs befunden habe, übernommen worden. "Da hat es nicht einmal ein Telefon gegeben. Im Büro lag ein Schutthaufen."

Von Buchhaltung keine Ahnung

Der Erstangeklagte habe sich gänzlich um die Rettung von Tieren gekümmert, aber von Vereinsführung und Buchhaltung keine Ahnung gehabt, sagte Essl. Die Fahrzeuge, die der Verein für die Tierrettung benötigte, seien nicht aus "privater Tollerei" angeschafft, sondern tatsächlich benötigt worden. Die beiden Beschuldigten hätten "pures Unwissen" an den Tag gelegt. Essl ging von einem Schaden in Höhe von 110.000 Euro aus.

Die beiden Beschuldigten sind bisher unbescholten und befinden sich im Ruhestand. "Schlampert ja, kriminell nein", sagte heute der Erstangeklagte zur vorsitzenden Richterin. Der Zweitangeklagte, der offenbar keine Funktion mehr in dem Verein ausübt, erklärte in seinen Schlussworten: "Ich habe wissentlich nichts Schlechtes gemacht. Wenn ich was falsch gemacht habe, dafür stehe ich gerade." Er sei auch nur zweiter Rechnungsprüfer gewesen.

Der Staatsanwalt nahm letztendlich einen Schadensbetrag von unter 300.000 Euro an, was eine Strafdrohung von bis zu drei Jahren Haft zur Folge haben kann. Über diesen Wert beträgt die Strafdrohung bis zu zehn Jahre Haft. Das Gericht hat die bedingte Haftstrafen unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen. Der Verteidiger erbat drei Tage Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. In der Causa ist auch ein Finanzstrafverfahren anhängig.

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