Hunde scharf gemacht und gequält: Acht Monate unbedingte Haft

Hunde scharf gemacht und gequält: Acht Monate unbedingte Haft
Tierquälerei in Ansfelden (OÖ): 24 Monate Haft, acht davon unbedingt, nicht rechtskräftig. Tierschützer protestieren.

Es waren schockierende Bilder von verwahrlosten und gequälten Tieren, die im September des Vorjahres an die Öffentlichkeit kamen. Die Anklage spricht jetzt von 50 Hunden, die ein 45-jähriger Mann in Ansfelden in einem Keller unter grausamsten Bedingungen gehalten haben soll. 

Vor Ort bot sich den Polizisten ein grausiges Bild: Die Tiere zeigten sich völlig verängstigt, waren abgemagert und mit Narben übersät. Sie waren eingesperrt und lagen in ihrem eigenen Kot und Urin. 

Mehr lesen: Ansfeldens Folterkeller: Anklage und Prozesstermin stehen

In dem dunklen Keller, in dem die Zwinger untergebracht waren, gab es weder Lüftung noch Fenster oder sonstige Lichtquellen.

Heute steht der Mann in Linz vor Gericht. Ihm drohen laut Anklage bis zu fünf Jahre Haft. Im Ermittlungsverfahren hat sich der Mann nicht zu den Vorwürfen geäußert, am Montag sagte er auf die Frage der Richterin, wie er sich zu den Vorwürfen verantworte, kurz und prägnant mit: "Schuldig!"

"Lebe von meiner Mutter"

Zwei Justizwachebeamten und eine Justizwachebeamtin führten den Mann ins Gericht. Kurz geschorene Haare, getrimmter Vollbart, schwarzer Pulli, Jeans, schwarze Sneakers. Seit über drei Jahren ist er ohne Beschäftigung, er bezieht auch kein Arbeitslosengeld. "Von meiner Mutter", antwortet er auf die Frage, wovon er lebe.

Angeklagter vor Gericht

Er ist ledig, hat kein Vermögen, nur einen 125-er Roller im Wert von 600 Euro besitzt der Angeklagte, dafür hat er Schulden in der Höhe von 8.000 Euro, aus Handyverträgen und Kontoüberziehungen. Zwei Kinder hat er, sie sind 23 und 25, es bestehen aber keine Sorgepflichten mehr. 

Was er noch hat: Eine Vorstrafe nach dem Verbotsgesetz: 24 Monate bedingt, die ihm aktuell vorgeworfene Tat fällt in die Probezeit. Er ist wegen der öffentlichen zur Schau-Stellung von Nazi-Devotionalien - in seinem Fall Tätowierungen - rechtskräftig verurteilt.

Die Dimensionen der angeklagten Tat machte der Staatsanwalt in seiner Anklage deutlich: Zusätzlich zu den 44 lebend gefundenen Tieren waren drei verendete Hunde am Areal entdeckt worden, drei Hunde waren dem Mann schon zuvor abgenommen worden und finden sich im gegenständlichen Strafantrag wieder. Ein Tier ist übrigens nach der Abnahme noch verstorben, wurde vor Gericht bekannt. 

Mehr lesen: NS-Bilder verschickt: Freundin von Ex-Nazi-Größe in vor Gericht

Es sei einer der massivsten Fälle, was den Schuldgehalt betrifft, betonte der Staatsanwalt. Zudem sei zu berücksichtigen, dass der Angeklagte "bis auf die Zähne bewaffnet“ gewesen sei: "Pumpgun, Pistole mit Schalldämpfer, Sturmgewehr – wofür man das daheim hat, muss man auch mal erklären", meinte der Ankläger.

Erschwerend komme jedenfalls das Zusammentreffen von mehreren Verbrechen und hunderten Vergehen, dazu die Vorstrafe in offener Bewährungszeit. 

Acht Monate unbedingte Haft

Das - noch nicht rechtskräftige - Urteil: 24 Monate Haft, davon acht Monate unbedingt. Die Vorstrafe wegen eines Verbrechens nach dem Verbotsgesetz wird nicht widerrufen, die Probezeit allerdings auf fünf Jahre verlängert. 

Der Beklagte hat das Urteil mit Rechtsmittelverzicht angenommen, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Tierschützer protestieren

"Ich bin völlig fassungslos", kommentierte Jürgen Stadler von der Pfotenhilfe das Urteil, "das ist extrem ernüchternd." Der Mann gehe in drei Monaten frei und könne weitermachen wie bisher. Die Richterin hat in ihrer Begründung das Strafausmaß als hoch bezeichnet, damit es aufgrund des enormen Interesses auch generalpräventiv wirke. Stadler dazu: "Abschreckend ist diese Urteil nicht, der gesunde Menschenverstand hat da ein ganz anderes Rechtsempfinden. Der Tierschutz, der in der Verfassung verankert ist, ist in der Justiz noch nicht angekommen."

Hunde scharf gemacht und gequält: Acht Monate unbedingte Haft

Für ihn ist völlig unverständlich, wie ein Mann, der 50 Tiere bis zum Tod gequält hat, ohne harte Strafe davon komme: "Wir waren in dem Keller, haben das Tierleid gesehen, gespürt und gerochen. Dieses Urteil ist ja geradezu eine Anleitung, wie man ein solches Verbrechen begeht. Lange nichts sagen und dann gestehen." Wovon die Pfotenhilfe jetzt ausgeht: Dass ein Hundehalteverbot über den Mann verhängt wird. 

Handy nicht entschlüsselt

Die gefundenen Tiere stammen zum Teil übrigens aus Rumänien und auch Ungarn. Was die Pfotenhilfe auch kritisiert: Dass nicht nach Komplizen oder Hintermännern in Sachen Tierquälerei ermittelt wurde. Man gehe von organisierter Kriminalität aus, sagt Stadler. Die Tiere hätten sich über Jahre bei diesem Mann befunden auf den Datenträgern seien auch Hundekämpfe zu sehen. "Wer da noch beteiligt war, bleibt offen", ist Stadler ernüchtert. 

Ernüchternd ist auch die Tatsache, dass ein beschlagnahmtes Handy des Mannes von den Ermittlern nicht entschlüsselt werden konnte. 

Wegen der offenen Forderungen - die Pfotenhilfe hat 5.000 Euro für die Versorgung von neun Hunden geltend gemacht, der Wiener Tierschutzverein 8.000 Euro für 14 Hunde, wurden die beiden Organisationen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. 

Verbotsgesetz: Verfahren läuft

Gegen den Mann läuft noch ein weiteres Verfahren. Der einschlägig vorbestrafte Mann soll neben dem Waffenarsenal und den Drogen auch Nazi-Devotionalien im Haus lagernd gehabt haben. Die diesbezüglichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen, bestätigte Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz, am Rande des Prozesses. 

Mit Blick auf dieses Verfahren betonte die Richterin bei ihrem Urteil: "Das nächste Gericht wird dieses bedingte Nachsehen der Strafe wohl widerrufen."

Kommentare