Ansfeldens Folterkeller-Opfer: Anklage und Prozesstermin stehen

Ansfeldens Folterkeller-Opfer: Anklage und Prozesstermin stehen
Strafrahmen bis zu fünf Jahre, neben Tierquälerei auch Waffen- und Drogenbesitz angeklagt.

Ein Aufsehen erregender Fall von Tierquälerei ist in Oberösterreich Anfang September aufgeflogen. In einem Haus in Ansfelden (Bezirk Linz-Land) sind 44 verwahrloste Hunde entdeckt worden. Vor Ort bot sich den Polizisten ein grausiges Bild: Die Tiere zeigten sich völlig verängstigt, waren abgemagert und mit Narben übersät. Sie waren eingesperrt und lagen in ihrem eigenen Kot und Urin. 

In dem dunklen Keller, in dem die Zwinger untergebracht waren, gab es weder Lüftung noch Fenster oder sonstige Lichtquellen.

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Ein Mann wurde verhaftet - jetzt steht der Prozesstermin fest. Am 29. Jänner muss sich der Mann wegen Tierquälerei verantworten. Wie Staatsanwältin Ulrike Breiteneder bestätigte, wird dem Mann zur Last gelegt, insgesamt 50 Hunde nicht artgerecht gehalten zu haben. 

Ansfeldens Folterkeller-Opfer: Anklage und Prozesstermin stehen

Denn zusätzlich zu den 44 lebend gefundenen Tieren waren drei verendete Hunde am Areal entdeckt worden, drei Hunde waren dem Mann schon zuvor abgenommen worden und finden sich im gegenständlichen Strafantrag wieder.

Dem 45-jährigen Mann wird darüber hinaus Drogenbesitz und -weitergabe vorgeworfen, außerdem habe er eine Vielzahl an Waffen im Haus gebunkert - trotz aufrechten Waffenverbots. Zehn Schusswaffen wurden sichergestellt, einige Schreckschusswaffen, Messer und eine ganze Menge an Munition. Ebenso hat die Polizei beim Zugriff in Ansfelden Falschgeld im Haus gefunden. 

Zweites Verfahren wegen Verbotsgesetz

Der Mann ist für die Justiz übrigens kein unbeschriebenes Blatt mehr. Er ist nach dem Verbotsgesetz wegen der öffentlichen zur Schau-Stellung von Nazi-Devotionalien - in seinem Fall Tätowierungen - rechtskräftig verurteilt. Auch aktuell wird dem Oberösterreicher ein Verstoß gegen das Verbotsgesetz zur Last gelegt - dieses wird allerdings in einem gesonderten Verfahren behandelt, für das es derzeit weder Anklage noch Prozesstermin gib.

"Grausamster Fall von Tierquälerei

Für die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe war das einer der grauenhaftesten Fälle bisher: "In einem fensterlosen Keller in absoluter Dunkelheit und ohne Frischluft wurden die meisten der 44 noch lebenden Hunde neben toten, verwesenden Artgenossen in körperengen Gitterkäfigen gefangen gehalten."

Schimmliges Trockenfutter, kaum Wasser: Die Tiere seien völlig dehydriert, abgemagert und ohne Muskeln gefunden und hätten kaum noch gehen können. Eine Hündin war hochschwanger - laut Pfotenhilfe, um den "offenbar riesigen Bedarf an Hunden abzudecken". Die Hündin Suis brachte bald darauf ihre Jungen zur Welt. 

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Ansfelden-Hunde teils scharfgemacht?

Die Pfotenhilfe veröffentlichte anlässlich der Bekanntgabe des Prozesstermins den Verdacht, dass drei belgische Schäferhunde aus dem Haus zuvor illegal scharf gemacht worden seien. 

"Ein Hinweisgeber sagte, dass er das Haus nicht betreten durfte, weil "die Hunde ihn sonst zerfleischen würden", schildert Jürgen Stadler von der Pfotenhilfe. Auf einem Foto erkennt man auch deutlich eine illegale Würgekette, wie sie beim berüchtigten Beiß- und Angriffstraining oft verwendet wird.

Hunde warten noch auf Zuhause

Während manche der aus dem Folterkeller geretteten Hunde bereits ihre Familien gefunden haben, warten noch vier wunderschöne Hündinnen und ein Jungtier umzugsfertig, also quasi "mit gepackten Koffern", am Tierschutzhof auf neue Plätze. 

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"Sie haben sich zwar gut erholt und genießen die großen Gehege und ausgedehnten Spaziergänge, aber zum ganz großen Glück fehlt ihnen natürlich noch ein eigenes Zuhause", so Stadler. "Und zwar bei liebevollen Tierfreunden, die sie ihre grauenhafte Käfig-Vergangenheit auf Kotbergen in absoluter Dunkelheit schnell vergessen lassen."

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