„Dabei hat er mir tief in die Augen geschaut“, erinnert sich ein Soldat an diese Tage in Sarajevo Ende 2020, Anfang 2021. Er hat noch viel mehr zu berichten: „Der Angeklagte ist oft ausgerastet, sein Umgangston war oft sehr schräg.“ Viele in dem Camp hätten sich „vor ihm in die Hosen gemacht.“ Der Zeuge bekennt freimütig: „Ich habe mich nicht getraut, mit ihm zu reden.“
Besonders schlimm sei eben jene Ausbildung am Maschinengewehr am 17. September gewesen. Der Angeklagte habe in diese Ausbildung eingegriffen, weil er offenbar nicht zufrieden gewesen sei. Dann habe er die Soldaten mit dem Umbringen bedroht. Dass das jemand nicht gehört hätte, kann er sich nicht vorstellen: „Der hat so laut herumgeplärrt.“
„Ganz sicher keinen Auslandseinsatz“ macht ein weiterer Zeuge mehr. Er gibt vor Gericht an, dass der Angeklagte mehrmals sehr aggressiv agiert hätte und sehr unberechenbar gewesen sei. „Du bist eine Schande für Österreich und das Bundesheer“, habe er vom Angeklagten gehört. Generell sei der Einsatz eher unangenehm gewesen, klingt bei den Zeugen durch, die sich vom Angeklagten bedroht gefühlt hätten.
Ganz anders hat ein Zugskommandant und Vorgesetzter des Angeklagten den Einsatz in Erinnerung. Missstimmung habe es keine gegeben: „Das hätten wir besprochen.“ Ob er sich nach der Vorsprache der Soldaten um die Vorwürfe geschert habe, wollten Richterin und Staatsanwältin wissen? „Grundsätzlich schon.“ Was Richterin und Staatsanwältin zur Assoziation mit den drei berühmten Affen, die nicht hören, sehen und reden wollen, inspirierte.
Für zwei andere Zeugen – ihren Aussagen zufolge sei der Angeklagte nicht über das beim Bundesheer nötige Maß laut oder übergriffig geworden – könnte es auch noch dick kommen: Gegen sie hat die Staatsanwältin eine Strafverfolgung wegen falscher Zeugenaussage beantragt: „Irgendwer lügt.“ Und weil viele andere Zeugen im Prozess vorher das Gegenteil ausgesagt hätten, hege sie den Verdacht, diese Zeugen würden nicht die Wahrheit sagen. Strafrahmen: Bis drei Jahre Haft - vertagt.
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