UNESCO: Diese Stätte soll Österreichs elftes Welterbe werden

Der „Donaulimes“ ist eine gemeinsame Einreichung für die Welterbeliste der Staaten Deutschland, Österreich, Slowakei und Ungarn. Es handelt sich hier um die archäologischen Überreste der ehemaligen Grenzbefestigung des antiken Römischen Imperiums entlang der Donau.
Der Entscheidungsentwurf der UNESCO ist online. Demnach soll der Donaulimes Welterbe werden, der Großglockner jedoch nicht.

Zwei neue Welterbe-Stätten hat Österreich heuer bei der UNESCO eingereicht.

Einerseits die Großglockner Hochalpenstraße, also die knapp 50 Kilometer lange Straße im größten Schutzgebiet Zentraleuropas, dem Nationalpark Hohe Tauern.

UNESCO: Diese Stätte soll Österreichs elftes Welterbe werden

Andererseits den Donaulimes, eine gemeinsame Einreichung von Deutschland, Österreich, Slowakei und Ungarn.

Dabei handelt es sich um die archäologischen Überreste der ehemaligen Grenzbefestigung des antiken Römischen Imperiums entlang der Donau. Unter dem Übertitel „Grenzen des Römischen Reiches“ befinden sich bereits etwa der Hadrianswall (Großbritannien) oder der Obergermanisch-Rätische Limes (Dutschland) auf der Liste. Die Idee der UNESCO ist, die gesamte Grenze des Römischen Reiches unter ihren Schutz zu stellen.

Offiziell behandelt werden beide Anträge bei der jährlichen Tagung des UNESCO-Welterbekomitees, die von 30. Juni bis 10. Juli in Baku, Aserbaidschan, stattfindet. Die Entscheidung richtet sich dabei stets nach dem Inhalt der sogenannten "Draft Decision", des Entscheidungsentwurfs. Und dieser wurde heute online gestellt.

11. Welterbe für Österreich

Der Sukkus: Österreich wird bei der Welterbekomitee-Sitzung in Baku aller Voraussicht nach mit dem Donaulimes eine elfte Welterbestätte erhalten.

Die Großglockner Hochalpenstraße soll laut Entscheidungsentwurf jedoch noch überarbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt erneut eingereicht werden.

Spannend wird darüber hinaus, wie die UNESCO die Entwicklungen rund um das Hochhaus-Projekt am Heumarkt und damit den Welterbestatus des historischen Zentrums von Wien bewerten wird. Wie wiederholt berichtet, gefährden die Masse und der 66-Meter-Turm des Projekts den Wiener Welterbestatus. Dieser Entscheidungsentwurf ist noch austehend.

Prüfung auf Umweltverträglichkeit?

Indes beschäftigt der Heumarkt auch weiter die Gerichte. Das Bundesverwaltungsgericht hat Anfang April entschieden, dass sich das Projekt einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterziehen muss. Sowohl der Projektwerber als auch die Stadt Wien sind in Berufung gegangen. 

UNESCO: Diese Stätte soll Österreichs elftes Welterbe werden

Ernst Woller, Landtagspräsident der Wiener SPÖ

Ernst Woller, Landtagspräsident der Wiener SPÖ, erklärt diesen Schritt so: „Das Projekt erfüllt in keiner Weise auch nur ein Kriterium, das eine Umweltverträglichkeitsprüfung rechtfertigen würde.“ Weder sei die Fläche  groß genug, noch viel Verkehr betroffen.

Präzedenzfall

Noch aus einem anderen Grund sei die Berufung notwendig gewesen: Das  Bundesverwaltungsgericht sprach sich im Urteil dafür aus, dass  Bauprojekte dieser Art wie Wohnsiedlungen oder Krankenhäuser künftig generell UVP-pflichtig sein könnten. „Wird das umgesetzt, dann steht die Republik still“, sagt Ernst Woller.  

In Wien wurde bis dato zwei Mal eine derartige UVP-Untersuchung durchgeführt: Beim Lobautunnel und beim Hauptbahnhof.

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