Um Punkt Mitternacht wird ausgedämpft: Was auf Raucher zukommt
Für Raucher ist die folgende Meldung – passend zu Halloween – ein Horror: Um Punkt Mitternacht müssen in der Nacht von 31. Oktober auf 1. November in allen Gaststätten, Beisln, Clubs und anderen Lokalen die Zigaretten ausgedämpft werden.
Das Gesetz
Das Nichtraucherschutzgesetz tritt mit 1. November in ganz Österreich in Kraft. Das Rauchen ist dann in allen Lokalen in denen Speisen oder Getränke serviert werden verboten. Das gilt auch für E-Zigaretten und Shishas. Rauchen ist nur noch in Gastgärten erlaubt.
Die Kontrollen
„Ich habe aus dem Marktamt erfahren, dass um 0.01 Uhr eine 80-Mann-Truppe ausschwärmen wird, um zu strafen. Das ist eine Anweisung der zuständigen Stadträtin Ulli Sima“, sagt Peter Dobcak, Spartenobmann Gastronomie der Wirtschaftskammer Wien.
Das Marktamt kommentierte diese Aussage wie folgt: „Ich werde sicher nicht verraten, wann und wo wir zu kontrollieren beginnen“, sagt Alexander Hengl. Insgesamt wollte man demnach noch 4.000 bis 5.000 Kontrollen bis zum Jahresende durchführen. Das würde aber in vielen Fällen gleich „in einem Aufwasch“ passieren – also wenn in den Lokalen auch Hygiene- oder andere Überprüfungen anstehen, sagt Hengl.
Das Datum
Ausgerechnet am 1. November um 0.01 Uhr mit den Kontrollen zu beginnen, könnte vor allem für die Polizei Stress bedeuten. Die ist zu Halloween ohnehin schon verstärkt mit Streifen in der Stadt unterwegs. Gerade an Halloween trinken die lebenden Toten nämlich gerne einen über den Durst.
Müssen die Zombies dann zur Geisterstunde vor die Türen der Lokale, könnte es schlagartig sehr laut werden und eine Anzeigenflut wegen Lärmbelästigung ins Haus stehen. Die Wiener Neos kritisieren in diesem Zusammenhang die nicht vorhandenen Maßnahmen zum Übergang. „Regierungspolitik leitet sich von “regieren„ ab, nicht von „reagieren„. Es ist uns völlig unverständlich, dass die Stadt keinerlei Maßnahmen gesetzt hat, um die programmierten Konflikte zwischen Anrainern, Gästen und Gastronomen von vornherein zu entschärfen“, sagt Klubobmann Christoph Wiederkehr.
Die Neos fordern beispielsweise eine Lärm-Hotline, bei der sich betroffene Anrainer direkt melden können oder Lärm-Manager, die rauchende Gäste vor den Lokalen auf Fehlverhalten hinweisen.
Die Haftung
Gibt es Anrainer-Beschwerden, weil rauchende Gäste vor den Lokalen zu laut sind, hat der Wirt ein Problem: Bei wiederholten Anzeigen muss ein Gutachten erstellt werden, das die Vorverlegung der Sperrstunde zur Folge haben kann. Die FPÖ, allen voran Marktsprecher Udo Guggenbichler kämpft traditionell für die Raucher: „Der Kreislauf ist vorprogrammiert, wie wir es schon in anderen Wiener Lokalen erlebt haben. Anrainer beschweren sich über Lärm auf der Straße, Sperrstunden werden vorverlegt und am Ende muss eine Disco um 22 Uhr zusperren. Was für ein Schwachsinn.“
Aber nicht nur die „Raucherpartei“ FPÖ ist alarmiert. Auch die Wiener Wirtschaftskammer informierte ihre Gastronomen, dass neben der Vorverlegung der Sperrstunde auch zivilrechtliche Ansprüche der Anrainer gegen die Betreiber möglich sind.
Die Strafen
Sollten Wirte gegen das absolute Rauchverbot verstoßen und weiter tschicken lassen, wird es teuer: „Bei einem einmaligen Verstoß wird eine Strafe von 800 Euro fällig. Bei Wiederholung dann 1.200 Euro“, bestätigt Hengl vom Marktamt in Wien. Sind die Wirte stur, können die Strafen bis zu 10.000 Euro teuer werden.
Die Ausnahmen
Einige Ausnahmen gibt es aber doch: Wirte dürfen für ihr Personal einen Raucherraum einrichten, solange sich dort keine Gäste aufhalten. Solche Regeln gelten auch für Beherbergungsbetriebe, wie Hotels oder Pensionen. Dort dürfen Nebenräume zu Raucherräumen für Gäste umfunktioniert werden. Das ist aber nur erlaubt, wenn der Tabakrauch nicht in die anderen Räume zieht.
Keine Aktion scharf in den Ländern
Die Bundesländer sind bei den Kontrollen des absoluten Rauchverbots wesentlich liberaler als Wien.
In Innsbruck ist die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) der Stadt für die Kontrollen zuständig. „Wir werden sicher nicht in der ersten Nacht ab Mitternacht aufmarschieren und Strafen aussprechen“, sagt MÜG-Chef Elmar Rizzoli. In den ersten Tagen werde man aufklärend unterwegs sein. Auch Kärnten soll nicht um Punkt Mitternacht mit den Kontrollen in Lokalen begonnen werden.
Ein Behörden-Wirrwarr könnte in der Steiermark für anfänglich lasche Kontrollen sorgen. Es wird dort keine „Aktion scharf“ geben, denn: Laut KURIER-Recherchen ist den Zuständigen nicht klar, wer die Kontrollen machen müsste. Im Gesetz steht laut Landesjuristen nämlich nicht dezidiert drinnen, welches Organ zuständig ist. Dort ist nur die Strafbehörde – also Bezirkshauptmannschaft – genannt.
Anders ist das in Salzburg. Dort wird das Amt für Öffentliche Ordnung die Kontrollen in den Lokalen vornehmen – aber eben auch nicht bereits um Mitternacht.
Mario Pulker, Bundesobmann der Gastronomie, kritisiert die „Unternehmerhetze in Wien“ und ärgert sich, dass keine Begleitmaßnahmen beschlossen wurden. „Es darf nicht sein, dass der Wirt bestraft wird, wenn die Raucher in der Nacht vor der Tür Lärm verursachen“, sagt Pulker.
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