Trotz Lockdowns: Waffen, Tiere und Reisen dürfen verkauft werden

Trotz Lockdowns: Waffen, Tiere und Reisen dürfen verkauft werden
Teilweise kuriose Ausnahmen. Reisebüros dürfen öffnen, organisierte Reisen sind aber verboten. Gerichte sperren diesmal nicht zu.

Während im ersten Lockdown praktisch alle wichtigen Branchen (außer Lebensmittel und Drogerien) geschlossen hatten, gibt es diesmal zahlreiche Ausnahmen. Grundsätzlich darf alles offen haben, wo es keinen unmittelbar engen Kundenkontakt gibt. Das führt mitunter auch zu kuriosen Zuständen.

Reisebüros dürfen offen haben 

"Reisebüros dürfen offenhalten, eigentlich müssen sie das sogar", erklärt Richard Senft von enjoy-reisen. Denn wenn sie schließen, erhalten Sie nach aktuellem Stand keine Entschädigung, denn sie dürften ja offen haben.

"Gleichzeitig können wir nichts verkaufen, da touristische Reisen ja momentan verboten sind", wettert Senft. "Es ist einfach unglaublich, was die am meisten betroffene Branche über sich ergehen lassen muss. Wir bekommen jedenfalls keine Entschädigung, egal was wir tun."

Viele Reisebüros sperren dem Vernehmen nach dennoch zu, niemand sieht einen Sinn dahinter, sein Geschäft offen zu lassen.

Trotz Lockdowns: Waffen, Tiere und Reisen dürfen verkauft werden

Richard Senft von enjoy-reisen

Gerichte und Brillen-Geschäfte bleiben offen 

Der Betrieb an den Gerichten geht normal weiter, auch das ist neu im Vergleich zum ersten Lockdown. Nur die Urteile im BUWOG-Prozess wurden verschoben. In den Justizanstalten sind Besuche seit heute allerdings nicht mehr möglich, das bleibt gleich im Vergleich zum Frühjahr.

Geöffnet bleiben etwa Brillen-Geschäfte: „Selbstverständlich halten auch wir uns an die Vorgaben und die Verordnung der Regierung“, sagt Pearle Österreich Geschäftsführer Christoph Gruber, „unter Berücksichtigung dieser stellen wir auch während dem zweiten Lockdown die Versorgung mit Sehbehelfen sicher.“ Die 130 Pearle-Filialen sind täglich von 9 bis 18 Uhr, in allen Einkaufscentern von 9 bis 19 Uhr, geöffnet.

Der 36-Jährige beteuerte vor Gericht seine Unschuld

Verhandelt wird weiterhin

Waffen fallen unter "Notfallprodukte"

Nicht der Schließung unterliegen auch Waffengeschäfte, da diese keinen unmittelbaren Kundenkontakt haben. Öffnen dürfen diese, weil dieses mal "Notfallprodukte" erlaubt sind und da fallen Sicherheitsprodukte wie Waffen darunter.

"Ich würde lieber zusperren, so falle ich um alle Ansprüche um", sagt ein Waffenverkäufer aus Wien-Meidling. Er wisse nicht, wie er seine Mitarbeiter beschäftigen soll. Es komme "höchstens noch ein Teil der Stammkundschaft", aber auch die habe keinen Verbrauch - etwa bei der Munition - mehr. Die Schießstätten sind schließlich zu. 

Keine Schlangen vor Waffengeschäften

Vor dem ersten Lockdown gab es bei manchen Waffengschäften sogar Schlangen - jetzt ist das ganz anderes: "Es ist nichts los", sagt auch Heribert Seidler, der ein Waffengeschäft in der Heiligenstädter Straße betreibt.

Er hat aber auch eine Büchsenmacherei. Reparaturarbeiten würden also noch ein paar anfallen. "Es ist in Ordnung, dass wir offen haben, ich kann meine Mitarbeiter beschäftigen", sagt Seidl. Man müsse aber erst sehen, wie sich das entwickle - einen Ansturm auf Sicherheitsprodukte könne man jedenfalls nicht beobachten: "Es ist alles recht entspannt", sagt Seidler.

Im neuerlichen Lockdown ist die Land- und Forstwirtschaft wie beim ersten Herunterfahren des Landes im Frühling als systemrelevant definiert. Daher dürfen Bauernmärkte, Direktvermarkter, Bauernläden, Selbstbedienungsläden sowie der Ab-Hof-Verkauf weiter von 6 bis 19 Uhr offen haben. Selbiges gilt für Märkte im Freien. auch die Bundesgärten bleiben offen - Spielplätze Outdoor-Fitnesseinrichtungen und Skaterparks werden dieses Mal nicht mit Absperrbändern gesperrt. Gelegenheitsmärkte und damit auch Christkindlmärkte müssen hingegen in den nächsten Wochen geschlossen bleiben.

Tier-Versteigerungen bleiben erlaubt

Für den Agrarhandel, einschließlich Tierversteigerungen, Gartenbau und Handel mit Saatgut, Futter und Düngemittel gelten die verordneten Schließungen ebenfalls nicht, so das Landwirtschaftsministerium am Dienstag in einem schriftlichen Statement.
Die Jagd gilt als berufliche Tätigkeit und ist ebenso weiterhin zulässig.

Die Land- und Forstwirte sollen ihren Tätigkeiten möglichst uneingeschränkt nachgehen können, so Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Der Agrarbereich sei vom Lockdown auch selbst betroffen. „Die Gastronomie als wichtiger Absatzmarkt ist wieder weggebrochen. Mit der Ermöglichung von Liefer- und Abholdiensten schaffen wir aber auch für Gastronomiebetriebe den Anreiz, weiter Lebensmittel zu verarbeiten und Speisen zu verkaufen“, sagte die Ministerin.

Rotlicht zu, Kirchen offen

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Rotlicht wurde endgültig geschlossen

Geschlossen bleibt diesmal das Rotlicht. Dort wurde der softe Lockdown in den vergangenen zwei Wochen allerdings umgangen, denn Escort-Service war auch im soften Lockdown erlaubt und viele Rotlicht-Lokale wechselten deshalb kurzerhand die Branche. Doch diese Lücke im Gesetz ist vorerst geschlossen.

Die Kirchengebäude bleiben hingegen tagsüber für das persönliche Gebet geöffnet. In einigen Kirchen besteht auch die Möglichkeit zu Aussprache und Beichte, selbstverständlich unter Berücksichtigung der verschärften Sicherheits- und Hygienemaßnahmen. Gottesdienste sind zwar theoretisch erlaubt, werden aber nicht abgehalten.

Keine Einschränkungen im Nahverkehr

Die Österreichischen Bundesbahnen fahren im neuen Lockdown im Gegensatz zu jenem im Frühjahr im Inland voll weiter. Es gibt im Nahverkehr keinerlei Einschränkungen, alle Verbindungen sind aufrecht. Im internationalen Fernverkehr sind einige Verbindungen, etwa nach Italien, oder auch internationale Nachtzüge temporär eingestellt.

Bei allen Dienstleistungen müssen freilich überall die Hygienevorschriften (Masken, Abstand) eingehalten werden.

Interessant ist auch, dass zwar die Gastronomie zu ist, aber die Kantinen offen: §Unsere Standorte sind vom Lockdown sehr unterschiedlich betroffen. Während Mitarbeiterrestaurants im Industriesektor mehrheitlich geöffnet sind, spüren wir im Dienstleistungssektor deutlich, dass wir weniger Gäste haben", sagt Lorenz Halm, Geschäftsführer von SV (Österreich).

Offen bleiben diesmal auch die Bundesgärten oder Skaterparks.
 

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